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ao-law
Aufgeräumter Schreibtisch mit Rechner und Unterlagen
Honorar

Kosten, die Sie vorher kennen

Keine Überraschungen: Kosteneinschätzung vor Beauftragung – schriftlich.

Abrechnung

Drei Wege – vorab festgelegt

Welcher Abrechnungsweg passt, hängt von Gegenstand und Verfahrensstand ab. Festgelegt wird er immer vor der Beauftragung.

01

Gesetzliche Vergütung (RVG)

In gerichtlichen Verfahren rechnet die Kanzlei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit – und dem Verfahrensstand, nicht nach Aufwandsstunden.

02

Vergütungsvereinbarung

Für Beratung und laufende Betreuung sieht das Gesetz keine festen Gebühren vor (§ 34 RVG) – hier vereinbaren wir die Vergütung vorab schriftlich, in der Regel als Stundenhonorar mit nachvollziehbarer Zeiterfassung.

03

Pauschale bei planbarem Umfang

Bei klar abgrenzbaren Aufgaben – etwa einer Vertragsprüfung mit definiertem Umfang – kann eine Pauschale vereinbart werden. Ob das im konkreten Fall sinnvoll ist, sagen wir Ihnen vor Beauftragung.

Hinzu kommen stets Auslagen und die gesetzliche Umsatzsteuer; Gerichts-, Notar- oder Amtskosten (etwa DPMA-Gebühren) sind keine Anwaltsvergütung und werden getrennt ausgewiesen. Die gesetzlichen Gebühren können Sie mit dem RVG-Rechner überschlagen.

FAQ

Häufige Fragen zu den Kosten

Vor jeder Beauftragung erhalten Sie eine klare Kosteneinschätzung. Für eine Erstberatung von Verbrauchern deckelt das Gesetz die Gebühr (§ 34 RVG: höchstens 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer); für Unternehmen wird die Vergütung vorab vereinbart. Was die Ersteinschätzung in Ihrem Fall kostet, erfahren Sie, bevor Kosten entstehen.

Kostenrahmen für Ihren Fall anfragen

Schildern Sie Ihr Anliegen – Sie erhalten eine Ersteinschätzung mit transparentem Kostenrahmen, bevor Sie sich entscheiden.

Mandat vertraulich anfragen

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.