
Kosten, die Sie vorher kennen
Keine Überraschungen: Kosteneinschätzung vor Beauftragung – schriftlich.
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Antwort innerhalb 24 h (werktags)
Drei Wege – vorab festgelegt
Welcher Abrechnungsweg passt, hängt von Gegenstand und Verfahrensstand ab. Festgelegt wird er immer vor der Beauftragung.
Gesetzliche Vergütung (RVG)
In gerichtlichen Verfahren rechnet die Kanzlei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit – und dem Verfahrensstand, nicht nach Aufwandsstunden.
Vergütungsvereinbarung
Für Beratung und laufende Betreuung sieht das Gesetz keine festen Gebühren vor (§ 34 RVG) – hier vereinbaren wir die Vergütung vorab schriftlich, in der Regel als Stundenhonorar mit nachvollziehbarer Zeiterfassung.
Pauschale bei planbarem Umfang
Bei klar abgrenzbaren Aufgaben – etwa einer Vertragsprüfung mit definiertem Umfang – kann eine Pauschale vereinbart werden. Ob das im konkreten Fall sinnvoll ist, sagen wir Ihnen vor Beauftragung.
Hinzu kommen stets Auslagen und die gesetzliche Umsatzsteuer; Gerichts-, Notar- oder Amtskosten (etwa DPMA-Gebühren) sind keine Anwaltsvergütung und werden getrennt ausgewiesen. Die gesetzlichen Gebühren können Sie mit dem RVG-Rechner überschlagen.
Häufige Fragen zu den Kosten
Vor jeder Beauftragung erhalten Sie eine klare Kosteneinschätzung. Für eine Erstberatung von Verbrauchern deckelt das Gesetz die Gebühr (§ 34 RVG: höchstens 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer); für Unternehmen wird die Vergütung vorab vereinbart. Was die Ersteinschätzung in Ihrem Fall kostet, erfahren Sie, bevor Kosten entstehen.
Kostenrahmen für Ihren Fall anfragen
Schildern Sie Ihr Anliegen – Sie erhalten eine Ersteinschätzung mit transparentem Kostenrahmen, bevor Sie sich entscheiden.
Mandat vertraulich anfragenBearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.
In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.
