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Jeder Beitrag ist die kurze Fassung eines Fachbeitrags. Wer es genauer braucht, folgt dem Link zum Ratgeber-Artikel – dort stehen Rechtsgrundlagen, Stand und die Ausnahmen.

  • Slide 1 von 5: Mängel nach dem Hauskauf: Ansprüche, Gewährleistungsausschluss, Fristen und Beweissicherung

    Immobilienrecht · 11. August 2026

    Mängel nach dem Hauskauf: Ansprüche, Gewährleistungsausschluss, Fristen und Beweissicherung

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    Mängel nach dem Hauskauf: Ansprüche und Fristen

    Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel, gibt § 437 BGB dem Käufer grundsätzlich vier Wege: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Bei Gebrauchtimmobilien ist Schadensersatz in Höhe der Sanierungskosten oder die Minderung in der Praxis meist der realistischere Weg. Die vollständige Rückabwicklung setzt einen erheblichen Mangel voraus und ist wirtschaftlich komplex.

    1. Der Ausschluss und seine Grenzen In fast jedem Vertrag über eine Gebrauchtimmobilie steht ein Gewährleistungsausschluss, oft verkürzt als „gekauft wie gesehen“. Er ist wirksam, hat aber gesetzliche Grenzen: Auf ihn kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat (§ 444 BGB). Umgekehrt gilt § 442 BGB: Kannten Sie den Mangel bei Vertragsschluss, sind Ihre Rechte ausgeschlossen.

    2. Die Fristen laufen Mängelansprüche bei einem Bauwerk verjähren regelmäßig in fünf Jahren ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei arglistigem Verschweigen gilt die regelmäßige Verjährung: drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von Mangel und Umständen Kenntnis erlangt haben (§§ 195, 199 BGB) – beim Bauwerk nicht vor Ablauf der Fünfjahresfrist.

    3. Erst Beweise sichern, dann sanieren Die Beweislast trägt der Käufer – für den Mangel und, bei Arglist, für die Vorkenntnis des Verkäufers. Im selbständigen Beweisverfahren stellt ein gerichtlich bestellter Sachverständiger Zustand, Ursache und Sanierungskosten gerichtsfest fest (§ 485 ZPO); die Zustellung des Antrags hemmt die Verjährung für die begutachteten Mängel (§ 204 BGB).

    Sie haben nach dem Hauskauf einen Mangel entdeckt? Wir prüfen Vertrag, Ausschluss und Fristen, sichern die Beweislage und nehmen den Verkäufer in Anspruch. Schreiben Sie uns eine Direktnachricht.

    ao-law · Rechtsanwalt Ozan Aslan · Wirtschaftskanzlei Heidelberg Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

    #immobilienrecht #hauskauf #immobilienkauf #kaufvertrag #gewährleistung #sachmangel #verjährung #beweissicherung #rechtsanwalt #heidelberg

  • Slide 1 von 5: Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten: die ersten Schritte

    10. August 2026

    Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten: die ersten Schritte

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    Slide 2 von 5: Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten: die ersten SchritteSlide 3 von 5: Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten: die ersten SchritteSlide 4 von 5: Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten: die ersten SchritteSlide 5 von 5: Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten: die ersten Schritte

    Eine Markenabmahnung ist kein Weltuntergang – aber ein Dokument mit Frist und erheblichem Kostenrisiko. In der ersten Woche entscheidet sich, ob der Fall teuer wird oder beherrschbar bleibt.

    1. Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben Sie stammt von der Gegenseite und geht meist zu weit: mehr Handlungen als die konkrete Verletzungsform, ein Schuldanerkenntnis, eine hohe feste Vertragsstrafe. Wer ungeprüft unterschreibt, bindet sich in der Regel 30 Jahre und erkennt oft überhöhte Kostenforderungen an. Ist der Anspruch dem Grunde nach berechtigt, genügt eine modifizierte Erklärung: enger gefasst, ohne Schuldanerkenntnis, ohne Anerkennung der Kostenforderung, Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“. Richtig formuliert räumt sie die Wiederholungsgefahr genauso aus wie das Original.

    2. Frist ernst nehmen, notfalls verlängern lassen Fristen von wenigen Tagen bis zwei Wochen sind üblich. Reicht die Zeit für eine seriöse Prüfung nicht, wird eine Fristverlängerung beantragt – gängige Praxis, die die Gegenseite regelmäßig gewährt. Entscheidend ist der Antrag vor Fristablauf. Läuft sie ungenutzt ab, droht die einstweilige Verfügung mit erheblich höheren Kosten.

    3. Sonderfall Originalware Wer Originalware weiterverkauft, die vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in der EU beziehungsweise im EWR in Verkehr gebracht wurde, kann sich auf die Erschöpfung berufen (§ 24 MarkenG). Der Weiterverkauf ist dann grundsätzlich nicht zu untersagen.

    Ein Punkt noch: Die Abmahnkosten berechnen sich aus dem Gegenstandswert – der ist kein Fixum. Er muss der wirtschaftlichen Bedeutung von Marke und Verletzung entsprechen und lässt sich oft deutlich senken.

    Markenabmahnung erhalten? Wir prüfen die Berechtigung und reagieren fristgerecht – mit modifizierter Erklärung oder fundierter Zurückweisung. Schreiben Sie uns eine Direktnachricht.

    ao-law · Rechtsanwalt Ozan Aslan · Wirtschaftskanzlei Heidelberg Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

    #Markenrecht #Abmahnung #Markenverletzung #Unterlassungserklaerung #GewerblicherRechtsschutz #Onlinehandel #Wirtschaftsrecht #Rechtsanwalt #Heidelberg

  • Slide 1 von 5: Marke anmelden beim DPMA: Ablauf, Prüfumfang des Amtes, Klassen und Widerspruchsfrist

    10. August 2026

    Marke anmelden beim DPMA: Ablauf, Prüfumfang des Amtes, Klassen und Widerspruchsfrist

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    Slide 2 von 5: Marke anmelden beim DPMA: Ablauf, Prüfumfang des Amtes, Klassen und WiderspruchsfristSlide 3 von 5: Marke anmelden beim DPMA: Ablauf, Prüfumfang des Amtes, Klassen und WiderspruchsfristSlide 4 von 5: Marke anmelden beim DPMA: Ablauf, Prüfumfang des Amtes, Klassen und WiderspruchsfristSlide 5 von 5: Marke anmelden beim DPMA: Ablauf, Prüfumfang des Amtes, Klassen und Widerspruchsfrist

    Marke anmelden beim DPMA: Das Verfahren ist formalisiert. Die entscheidenden Weichen stellen Sie vor der Einreichung.

    1. Die Eintragung ist keine Freigabe Das DPMA prüft ausschließlich absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG – etwa fehlende Unterscheidungskraft oder ein Freihaltebedürfnis. Ob Ihr Zeichen mit älteren Marken, Firmennamen oder anderen Kennzeichenrechten kollidiert, prüft das Amt nicht. Dieser Konflikt kommt später: per Widerspruch nach der Eintragung oder per Abmahnung, wenn Logo, Verpackung und Domain längst bezahlt sind. Deshalb gehört die Recherche vor jede Anmeldung – zu prüfen sind identische und verwechselbar ähnliche Zeichen nach Schriftbild, Klang und Sinngehalt.

    2. Die Klassen lassen sich später nur einschränken Der Schutz gilt nur für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen der Nizza-Klassifikation (45 Klassen). Das Verzeichnis kann nach der Anmeldung eingeschränkt, aber nie erweitert werden. Die elektronische Anmeldung kostet ab 290 Euro Amtsgebühr für bis zu drei Klassen, jede weitere 100 Euro. Die Klassenstrategie sollte deshalb die geplante Geschäftsentwicklung abdecken.

    3. Nach der Eintragung bleiben drei Monate offen Ab der Veröffentlichung läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist (§ 42 MarkenG): Inhaber älterer Rechte können jetzt gegen die Eintragung vorgehen. Der Schutz gilt zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann unbegrenzt um jeweils zehn Jahre verlängert werden (§ 47 MarkenG). Nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist muss die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen ernsthaft benutzt werden, sonst wird sie löschungsreif.

    Sie planen eine Markenanmeldung? Wir übernehmen Recherche, Klassenstrategie und Anmeldung – und die Reaktion auf Beanstandungen und Widersprüche. Schreiben Sie uns eine Direktnachricht.

    ao-law · Rechtsanwalt Ozan Aslan · Wirtschaftskanzlei Heidelberg Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

    #Markenrecht #Markenanmeldung #DPMA #MarkenG #Markenrecherche #Wirtschaftsrecht #GewerblicherRechtsschutz #Rechtsanwalt #Heidelberg #Unternehmensgründung

  • Slide 1 von 5: GmbH-Gesellschaftsvertrag: die Klauseln, die im Konflikt tragen (Vinkulierung, Abfindung, Satzung vs. Gesellschaftervereinbarung)

    Unternehmensgründung · 09. August 2026

    GmbH-Gesellschaftsvertrag: die Klauseln, die im Konflikt tragen (Vinkulierung, Abfindung, Satzung vs. Gesellschaftervereinbarung)

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    Slide 2 von 5: GmbH-Gesellschaftsvertrag: die Klauseln, die im Konflikt tragen (Vinkulierung, Abfindung, Satzung vs. Gesellschaftervereinbarung)Slide 3 von 5: GmbH-Gesellschaftsvertrag: die Klauseln, die im Konflikt tragen (Vinkulierung, Abfindung, Satzung vs. Gesellschaftervereinbarung)Slide 4 von 5: GmbH-Gesellschaftsvertrag: die Klauseln, die im Konflikt tragen (Vinkulierung, Abfindung, Satzung vs. Gesellschaftervereinbarung)Slide 5 von 5: GmbH-Gesellschaftsvertrag: die Klauseln, die im Konflikt tragen (Vinkulierung, Abfindung, Satzung vs. Gesellschaftervereinbarung)

    Das GmbH-Gesetz regelt nur das Grundgerüst: Stimmen nach Geschäftsanteilen, Anteile frei übertragbar (notarielle Form vorausgesetzt). Für eine Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern ist das selten interessengerecht – es kennt weder Ausstiegsszenarien noch Streitlösungen. Diese Lücken schließt der Gesellschaftsvertrag. Drei Punkte aus der Praxis:

    1. Vinkulierung. Ohne sie kann jeder Gesellschafter seine Anteile an beliebige Dritte verkaufen. Die Satzung kann die Abtretung an die Zustimmung der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter binden (§ 15 Abs. 5 GmbHG), ergänzt um Vorkaufs- oder Mitverkaufsrechte.

    2. Abfindung. Scheidet ein Gesellschafter aus, stellt sich die teuerste Frage: Was ist sein Anteil wert? Ohne Regelung gilt der volle Verkehrswert – das kann die Gesellschaft ruinieren. Zu harte Beschränkungen sind sittenwidrig und damit unwirksam. Bewertungsmethode, Abschläge und Auszahlungsmodalitäten gehören geregelt.

    3. Satzung und Gesellschaftervereinbarung. Der Gesellschaftsvertrag liegt im Handelsregister und ist für jedermann einsehbar. Wirtschaftlich sensible Absprachen – Vesting, Unternehmensbewertungen, Exit-Szenarien – gehören deshalb in eine vertrauliche Gesellschaftervereinbarung, die nur zwischen den Gesellschaftern wirkt. Verpflichtet diese zur Übertragung von Geschäftsanteilen, bedarf sie der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 4 GmbHG).

    Klauseln später anzupassen ist aufwendig: Jede Satzungsänderung erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertelmehrheit und wird erst mit Eintragung ins Handelsregister wirksam (§§ 53, 54 GmbHG). Nach einem Zerwürfnis kommt die Mehrheit oft nicht mehr zustande.

    Sie planen eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern oder prüfen eine bestehende Satzung? Wir entwerfen und prüfen Gesellschaftsverträge. Schreiben Sie uns eine Direktnachricht.

    ao-law · Rechtsanwalt Ozan Aslan · Wirtschaftskanzlei Heidelberg Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

    #gesellschaftsrecht #gmbh #gesellschaftsvertrag #gmbhsatzung #vinkulierung #abfindung #gesellschaftervereinbarung #unternehmensrecht #wirtschaftsrecht #rechtsanwaltheidelberg

  • Slide 1 von 5: GmbH gruenden: Kosten fuer Notar, Register und Anwalt

    Unternehmensgründung · 09. August 2026

    GmbH gruenden: Kosten fuer Notar, Register und Anwalt

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    Slide 2 von 5: GmbH gruenden: Kosten fuer Notar, Register und AnwaltSlide 3 von 5: GmbH gruenden: Kosten fuer Notar, Register und AnwaltSlide 4 von 5: GmbH gruenden: Kosten fuer Notar, Register und AnwaltSlide 5 von 5: GmbH gruenden: Kosten fuer Notar, Register und Anwalt

    Was eine GmbH-Gruendung kostet, entscheidet sich nicht am Notartermin allein.

    1. Wer die Gruendungskosten traegt Notargebuehren und die Gebuehren des Registergerichts sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) verbindlich geregelt - kein Notar darf davon abweichen. Die Hoehe haengt vor allem vom Geschaeftswert ab, also insbesondere vom Stammkapital. Das Anwaltshonorar faellt nicht darunter, es wird ueblicherweise vorab vereinbart. Oft uebersehen: Der GmbH duerfen die Gruendungskosten nur auferlegt werden, wenn die Satzung das ausdruecklich vorsieht, als Gruendungsaufwand, der Hoehe nach beziffert. Fehlt diese Klausel, zahlen die Gesellschafter Notar-, Register- und Beratungskosten aus eigener Tasche.

    2. Das Stammkapital ist kein Kostenblock Die 25.000 Euro Mindeststammkapital (§ 5 GmbHG) verlassen Ihr Vermoegen nicht, sie wechseln nur die Tasche: vom Privatkonto auf das Konto Ihrer GmbH. Vor der Anmeldung sind mindestens 12.500 Euro einzuzahlen. Die Gesellschaft darf damit Waren kaufen, Miete zahlen und Personal finanzieren. Wirtschaftlich ist das Betriebsmittelausstattung, keine Gruendungsgebuehr.

    3. Musterprotokoll oder individuelle Satzung Das Musterprotokoll spart Notarkosten und Anwaltshonorar - am Gruendungstag. Es regelt weder Ausstieg noch Abfindung noch Anteilsuebertragung, und jede spaetere Ergaenzung erfordert eine notariell beurkundete Satzungsaenderung mit Dreiviertelmehrheit (§ 53 GmbHG). Als Faustregel: Fuer die Ein-Personen-GmbH ohne Sonderwuensche kann es wirtschaftlich sinnvoll sein. Ab zwei Gesellschaftern ist die individuelle Satzung fast immer die guenstigere Entscheidung, gerechnet ueber die Lebensdauer der Gesellschaft.

    Sie planen eine GmbH-Gruendung? Wir gestalten Satzung, Gesellschaftervereinbarung und Geschaeftsfuehrervertrag zu einem vorab vereinbarten Honorar. Schreiben Sie uns eine Direktnachricht.

    ao-law · Rechtsanwalt Ozan Aslan · Wirtschaftskanzlei Heidelberg Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

    #gmbhgruendung #gesellschaftsrecht #unternehmensgruendung #gesellschaftsvertrag #stammkapital #musterprotokoll #notarkosten #wirtschaftsrecht #kanzleiheidelberg

  • Slide 1 von 5: GmbH-Gründung: Stammkapital, Haftung in der Vor-GmbH und die Grenzen des Musterprotokolls

    Unternehmensgründung · 08. August 2026

    GmbH-Gründung: Stammkapital, Haftung in der Vor-GmbH und die Grenzen des Musterprotokolls

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    Slide 2 von 5: GmbH-Gründung: Stammkapital, Haftung in der Vor-GmbH und die Grenzen des MusterprotokollsSlide 3 von 5: GmbH-Gründung: Stammkapital, Haftung in der Vor-GmbH und die Grenzen des MusterprotokollsSlide 4 von 5: GmbH-Gründung: Stammkapital, Haftung in der Vor-GmbH und die Grenzen des MusterprotokollsSlide 5 von 5: GmbH-Gründung: Stammkapital, Haftung in der Vor-GmbH und die Grenzen des Musterprotokolls

    GmbH gründen: Was Gründer vor dem Notartermin wissen sollten

    Die Gründung läuft in sieben Schritten – von der Struktur bis zur Eintragung im Handelsregister. Drei Punkte entscheiden dabei über Aufwand und Risiko.

    1. Stammkapital Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro (§ 5 GmbHG). Vor der Handelsregisteranmeldung muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt sein, insgesamt mindestens 12.500 Euro (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Der Rest bleibt geschuldet und kann jederzeit eingefordert werden, spätestens in der Krise durch einen Insolvenzverwalter. Mit dem Kapital darf die Gesellschaft arbeiten; unzulässig ist die verdeckte Rückzahlung an die Gesellschafter.

    2. Vor-GmbH Zwischen Beurkundung und Eintragung besteht die Gesellschaft als Vor-GmbH. Wer in diesem Stadium in ihrem Namen handelt, riskiert die persönliche Handelndenhaftung (§ 11 Abs. 2 GmbHG); daneben kann eine Verlustdeckungshaftung der Gesellschafter entstehen, wenn das Vermögen der Vor-GmbH bei Eintragung bereits angegriffen ist. Erst mit der Eintragung ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Große Verträge, Bestellungen und Einstellungen gehören deshalb hinter die Eintragung – oder brauchen eine bewusste Risikoentscheidung.

    3. Musterprotokoll Das Musterprotokoll (§ 2 Abs. 1a GmbHG) erlaubt maximal drei Gesellschafter, einen Geschäftsführer und keine abweichenden Regelungen. Für die Ein-Personen-GmbH ohne Besonderheiten kann das genügen. Bei mehreren Gesellschaftern fehlen die Regeln, auf die es im Konflikt ankommt: Ausstieg, Abfindung, Vinkulierung, Streitlösung, Nachfolge. Später lassen sich diese Lücken nur durch eine beurkundete Satzungsänderung schließen.

    Sie planen eine GmbH-Gründung? Wir strukturieren die Beteiligung, entwerfen den Gesellschaftsvertrag und begleiten Sie bis zur Eintragung. Schreiben Sie uns eine Direktnachricht.

    ao-law · Rechtsanwalt Ozan Aslan · Wirtschaftskanzlei Heidelberg Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

    #GmbHGründung #Gesellschaftsrecht #Unternehmensgründung #Gesellschaftsvertrag #Stammkapital #Handelsregister #Wirtschaftsrecht #Rechtsanwalt #Heidelberg

  • Slide 1 von 5: Räumungsklage: Ablauf, Dauer und Kosten aus Vermietersicht

    Vermieterrecht · 07. August 2026

    Räumungsklage: Ablauf, Dauer und Kosten aus Vermietersicht

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    Räumungsklage: Ablauf, Dauer und Kosten – aus Vermietersicht.

    Ist das Mietverhältnis beendet und zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist beziehungsweise nach Zugang der fristlosen Kündigung nicht aus, führt der Weg über das Gericht. Von der Klageeinreichung bis zur tatsächlichen Räumung vergehen realistisch etwa vier bis zwölf Monate – je nach Gericht, Gegenwehr und Räumungsfrist (§ 721 ZPO). Pauschale Zusagen sind unseriös.

    1. Keine Eigenmacht. Schlösser austauschen oder die Wohnung ausräumen ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB). Zuständig ist ausschließlich das Amtsgericht am Ort der Wohnung (§ 29a ZPO). Aus dem rechtskräftigen oder für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil vollstreckt der Gerichtsvollzieher (§ 885 ZPO). Kostensparend ist die Berliner Räumung (§ 885a ZPO): übergeben wird nur der Besitz, der Vermieter übt sein Pfandrecht an zurückgelassenen Sachen aus.

    2. Bei Zahlungsverzug zweigleisig kündigen. Bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB) kann der Mieter sie nachträglich unwirksam machen, indem er innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage den vollständigen Rückstand begleicht oder eine öffentliche Stelle die Übernahme erklärt (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bleibt eine hilfsweise ordentliche Kündigung unberührt.

    3. Kosten und Beitreibbarkeit. Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert; bei Wohnraum ist das die Jahreskaltmiete (§ 41 Abs. 2 GKG). Verliert der Mieter, trägt er die Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO). Bei zahlungsunfähigen Mietern ist die Erstattung oft nur teilweise realisierbar – die Beitreibbarkeit gehört in die Strategie.

    Sie wollen eine Räumung durchsetzen? Wir prüfen die Kündigung, führen die Räumungsklage und begleiten die Vollstreckung. Schreiben Sie uns eine Direktnachricht.

    ao-law · Rechtsanwalt Ozan Aslan · Wirtschaftskanzlei Heidelberg Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

    #Räumungsklage #Vermieterrecht #Mietrecht #Zahlungsverzug #Kündigung #Schonfristzahlung #Zwangsräumung #Amtsgericht #Wirtschaftskanzlei #Heidelberg

  • Slide 1 von 5: Mietrückstand: Kündigungsschwelle, Schonfristzahlung und was Vermieter nicht tun sollten

    Vermieterrecht · 07. August 2026

    Mietrückstand: Kündigungsschwelle, Schonfristzahlung und was Vermieter nicht tun sollten

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    Slide 2 von 5: Mietrückstand: Kündigungsschwelle, Schonfristzahlung und was Vermieter nicht tun solltenSlide 3 von 5: Mietrückstand: Kündigungsschwelle, Schonfristzahlung und was Vermieter nicht tun solltenSlide 4 von 5: Mietrückstand: Kündigungsschwelle, Schonfristzahlung und was Vermieter nicht tun solltenSlide 5 von 5: Mietrückstand: Kündigungsschwelle, Schonfristzahlung und was Vermieter nicht tun sollten

    Zahlt ein Mieter nicht, entscheidet die Reihenfolge des Vorgehens.

    1. Die Kündigungsschwelle Fristlos kündigen dürfen Vermieter in zwei Konstellationen: Der Mieter ist an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil davon in Verzug – bei Wohnraum bedeutet das einen Rückstand von mehr als einer Monatsmiete (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Oder der Rückstand erstreckt sich über einen längeren Zeitraum und erreicht insgesamt zwei Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Eine vorherige Abmahnung ist bei Zahlungsverzug nicht erforderlich. Entscheidend ist die exakte Berechnung: Wer die Schwelle falsch bestimmt oder Teilzahlungen unsauber verrechnet, riskiert eine unwirksame Kündigung.

    2. Die Schonfristzahlung Zahlt der Wohnraummieter den vollständigen Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage oder erklärt eine öffentliche Stelle die Übernahme, wird die fristlose Kündigung unwirksam (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Das gilt nur dann nicht, wenn der Kündigung innerhalb der letzten zwei Jahre bereits eine so geheilte Kündigung vorausgegangen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bleibt eine daneben hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung unberührt. Deshalb ist die zweigleisige Kündigung vermieterseitiger Standard.

    3. Was Sie nicht tun sollten Schlösser austauschen oder die Wohnung ausräumen ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) und löst Schadensersatzansprüche aus – auch bei wirksamer Kündigung führt der Weg nur über den Gerichtsvollzieher. Die Kaution darf im laufenden Mietverhältnis grundsätzlich nicht mit Rückständen verrechnet werden.

    Sie haben Mietrückstände und überlegen das weitere Vorgehen? Wir beziffern den Rückstand, kündigen zweigleisig und betreiben Zahlungs- und Räumungsklage. Schreiben Sie uns eine Direktnachricht.

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  • Slide 1 von 5: Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Fristen, Kappungsgrenze und Begründung

    Vermieterrecht · 06. August 2026

    Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Fristen, Kappungsgrenze und Begründung

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    Zwölf Monate. Dann fünfzehn. Zwei Fristen entscheiden, wann Sie erhöhen dürfen – wirksam wird die Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete erst mit der Zustimmung des Mieters.

    1 | Fristen und Zustimmung (§ 558 BGB) Das Erhöhungsverlangen darf dem Mieter frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung zugehen; zu dem Zeitpunkt, ab dem die Erhöhung gelten soll, muss die Miete 15 Monate unverändert sein. Maßgeblich ist der Zugang beim Mieter, nicht das Datum des Schreibens. Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen bleiben außer Betracht.

    2 | Die Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die die Landesregierungen per Verordnung bestimmen, sind es 15 Prozent. Die Grenze gilt unabhängig davon, ob die ortsübliche Vergleichsmiete höher läge: Wer lange nicht erhöht hat, holt den Rückstand nicht in einem Schritt auf.

    3 | Die Begründung (§ 558a BGB) Das Verlangen muss in Textform ergehen und begründet werden. Zulässig sind insbesondere der Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen mit ihren Mieten. Existiert ein qualifizierter Mietspiegel, müssen dessen Werte im Verlangen mitgeteilt werden, auch wenn Sie anders begründen. Ohne taugliche Begründung ist das Verlangen formell unwirksam und setzt keine Fristen in Gang.

    4 | Zustimmung und Klagefrist (§ 558b BGB) Der Mieter hat Zeit bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang; stimmt er zu, schuldet er die erhöhte Miete ab Beginn des dritten Monats. Stimmt er nicht zu, bleiben drei weitere Monate für die Zustimmungsklage (§ 558b Abs. 2 BGB).

    Sie planen eine Mieterhöhung? Wir prüfen Fristen, Kappungsgrenze und Begründung und klagen die Zustimmung notfalls ein. Schreiben Sie uns eine Direktnachricht.

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    #mietrecht #vermieter #mieterhöhung #vergleichsmiete #kappungsgrenze #wohnraummietrecht #immobilienrecht #hausverwaltung #kanzleiheidelberg #rechtsanwalt

  • Slide 1 von 5: Nebenkostenabrechnung als Vermieter: Zwölfmonatsfrist, formelle Mindestanforderungen und umlagefähige Kosten

    Vermieterrecht · 06. August 2026

    Nebenkostenabrechnung als Vermieter: Zwölfmonatsfrist, formelle Mindestanforderungen und umlagefähige Kosten

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    Slide 2 von 5: Nebenkostenabrechnung als Vermieter: Zwölfmonatsfrist, formelle Mindestanforderungen und umlagefähige KostenSlide 3 von 5: Nebenkostenabrechnung als Vermieter: Zwölfmonatsfrist, formelle Mindestanforderungen und umlagefähige KostenSlide 4 von 5: Nebenkostenabrechnung als Vermieter: Zwölfmonatsfrist, formelle Mindestanforderungen und umlagefähige KostenSlide 5 von 5: Nebenkostenabrechnung als Vermieter: Zwölfmonatsfrist, formelle Mindestanforderungen und umlagefähige Kosten

    Nebenkostenabrechnung als Vermieter: drei Punkte, an denen es häufig scheitert.

    1. Die Frist. Über die Betriebskostenvorauszahlungen ist jährlich abzurechnen. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Endet der Abrechnungszeitraum am 31.12.2025, muss sie bis zum 31.12.2026 beim Mieter angekommen sein. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Datum der Erstellung oder der Absendung. Nach Fristablauf sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen — es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. Guthaben des Mieters bleiben geschuldet: Die Frist schützt den Mieter, nicht den Vermieter.

    2. Die Form. Die Frist wahrt nur eine formell ordnungsgemäße Abrechnung. Sie muss für einen juristisch nicht vorgebildeten Mieter nachvollziehbar vier Punkte enthalten: die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Mieteranteils und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen. Fehlt einer dieser Punkte, ist die Abrechnung formell unwirksam — sie wirkt, als wäre gar nicht abgerechnet worden, und die Zwölfmonatsfrist läuft weiter.

    3. Die Positionen. Umgelegt werden dürfen nur Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, etwa Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung oder Hauswartkosten (§ 2 BetrKV) — und das nur, wenn der Mietvertrag die Umlage wirksam vereinbart. Nie umlagefähig sind Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV).

    Sie erstellen eine Nebenkostenabrechnung oder streiten über eine bereits erteilte? Wir prüfen Frist und Form, setzen Nachforderungen durch und wehren Einwendungen ab. Schreiben Sie uns eine Direktnachricht.

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    #Mietrecht #Vermieter #Nebenkostenabrechnung #Betriebskosten #Abrechnungsfrist #Betriebskostenverordnung #Wohnraummiete #Immobilien #Rechtsanwalt #Heidelberg

  • Slide 1 von 5: UG oder GmbH — Rechtsformwahl

    Unternehmensgründung · 05. August 2026

    UG oder GmbH — Rechtsformwahl

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    Slide 2 von 5: UG oder GmbH — RechtsformwahlSlide 3 von 5: UG oder GmbH — RechtsformwahlSlide 4 von 5: UG oder GmbH — RechtsformwahlSlide 5 von 5: UG oder GmbH — Rechtsformwahl

    „Gründung ab 1 Euro." Rechtlich korrekt. Wirtschaftlich riskant.

    Die UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH (§ 5a GmbHG). Haftungsbeschränkung, notarielle Beurkundung, Handelsregister, Buchführung, Besteuerung, Insolvenzantragspflicht — bei beiden identisch. Eine „GmbH light" gibt es nicht. Der Unterschied liegt im Kapital, und in dem, was es nach außen signalisiert.

    Was sich unterscheidet:

    · Stammkapital: Die UG startet ab 1 Euro, das gewählte Kapital muss aber sofort vollständig und in bar eingezahlt sein. Die GmbH verlangt 25.000 Euro, davon vor der Anmeldung mindestens 12.500 Euro. · Rücklage: Die UG stellt jährlich 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage ein (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Die GmbH kennt das nicht. · Firmierung: Der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)" ist Pflicht — jeder Geschäftspartner sieht die dünne Kapitaldecke. · Sacheinlagen: Bei der UG ausgeschlossen. Nur die GmbH lässt sich mit Maschinen, Fahrzeugen oder IP gründen.

    Die 1-Euro-Falle: Schon die Gründungskosten übersteigen ein Kleinst-Stammkapital — die UG startet rechnerisch in einer Unterbilanz. Kommen Verbindlichkeiten hinzu, rücken Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung näher, und damit die Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers (§ 15a InsO) mit persönlicher Haftung und Strafbarkeitsrisiko.

    Die Entscheidungsfragen: Können Sie 12.500 Euro aufbringen? Verkaufen Sie an Unternehmen? Planen Sie Investoren oder eine Bankfinanzierung? Dreimal ja spricht für die Direkt-GmbH — zumal Notar- und Registerkosten beim späteren Wechsel ein zweites Mal anfallen.

    Sie gründen? Die Rechtsform gehört geklärt, bevor der Notartermin steht. Wir begleiten Gründer bis zur Eintragung. Schreiben Sie uns eine Direktnachricht oder stellen Sie Ihre Mandatsanfrage auf ao-law.de.

    ao-law · Rechtsanwalt Ozan Aslan · Wirtschaftskanzlei Heidelberg

    Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

    #Gesellschaftsrecht #UGoderGmbH #GmbHGründung #Unternehmergesellschaft #Gründer #Rechtsformwahl #Startup #Rechtsanwalt #Kanzlei #Heidelberg

  • Slide 1 von 5: Eigenbedarfskündigung — drei Fehler

    Vermieterrecht · 04. August 2026

    Eigenbedarfskündigung — drei Fehler

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    Eigenbedarf angemeldet — und trotzdem gescheitert.

    Der Bedarf ist echt, die Unterlagen liegen bereit, und die Kündigung hält trotzdem nicht. In der Praxis liegt das meist an einem von drei Punkten.

    1 · Die Begründung Die Gründe müssen im Kündigungsschreiben selbst stehen (§ 573 Abs. 3 BGB). „Wir benötigen die Wohnung für Familienangehörige" genügt nicht: Es fehlen die Bedarfsperson, ihr Verhältnis zu Ihnen und der Grund für genau diese Wohnung. Die Kündigung ist dann formell unwirksam — unabhängig davon, wie berechtigt der Bedarf in der Sache ist. Gründe nachzuschieben ist nur sehr begrenzt möglich.

    2 · Die Sperrfrist Wurde die vermietete Wohnung in Wohnungseigentum umgewandelt und danach verkauft, kann der Erwerber erst drei Jahre nach dem Erwerb wegen Eigenbedarfs kündigen (§ 577a BGB). Per Landesverordnung sind es in vielen Städten bis zu zehn Jahre. Wer eine vermietete Eigentumswohnung kauft, klärt das vor dem Kauf — nicht danach. Dazu kommen die ordentlichen Kündigungsfristen nach Wohndauer: drei, sechs oder neun Monate (§ 573c BGB).

    3 · Der Bedarf, der nicht trägt Zieht die Bedarfsperson nicht ein und war der Bedarf vorgeschoben, schuldet der Vermieter Schadensersatz. Umzugskosten, Maklerkosten und die Mietdifferenz können über Jahre zusammenkommen. Entfällt der Bedarf noch vor Ablauf der Kündigungsfrist, müssen Sie den Mieter informieren.

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    ao-law · Rechtsanwalt Ozan Aslan · Wirtschaftskanzlei Heidelberg

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Alle Beiträge sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Frist, eine Norm oder eine Ausnahme in Ihrem Fall greift, lässt sich nur nach Prüfung der Unterlagen sagen.

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