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RVG-Rechner

Was kostet anwaltliche Vertretung? Berechnen Sie die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – als erste, unverbindliche Orientierung.

Einfache Wertgebühr (1,0 · § 13 RVG)
652,00 €
Außergerichtliche Vertretung (1,3 Geschäftsgebühr + Auslagen)
867,60 €zzgl. 19 % USt: 164,84 €
Gerichtliches Verfahren, 1. Instanz (1,3 + 1,2 + Auslagen)
1.650,00 €zzgl. 19 % USt: 313,50 €

Unverbindliche Orientierung nach § 13 RVG (Fassung ab 01.06.2025, KostBRÄG 2025) ohne Gerichtskosten, Anrechnungen und Besonderheiten des Einzelfalls. Bei außergerichtlicher Einigung kann zusätzlich eine Einigungsgebühr entstehen. Maßgeblich ist stets die Vergütungsvereinbarung bzw. das RVG im konkreten Mandat.

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.