Kurzantwort
Die deutsche Marke schützt nur in Deutschland (Amtsgebühr ab 290 Euro), die Unionsmarke mit einer Anmeldung in allen EU-Staaten (ab 850 Euro). Dafür trägt die Unionsmarke ein Alles-oder-nichts-Risiko: Ältere Rechte aus jedem einzelnen Mitgliedstaat können das gesamte Schutzrecht zu Fall bringen. Wer nur in Deutschland verkauft, fährt mit der deutschen Marke günstiger und robuster; bei EU-weitem Geschäft ist die Unionsmarke effizienter. Häufig ist die gestufte Strategie am klügsten: erst deutsche Anmeldung, dann innerhalb der sechsmonatigen Prioritätsfrist die EU-Anmeldung mit deutschem Zeitrang.
Zwei Wege zum Markenschutz
Wer seinen Namen schützen will, hat in Europa zwei Grundoptionen: die deutsche Marke beim DPMA und die Unionsmarke beim EUIPO. Beide schützen zehn Jahre ab Anmeldetag und sind unbegrenzt verlängerbar, beide kennen den Benutzungszwang nach fünf Jahren – in Schutzgebiet, Kosten und Risikoprofil unterscheiden sie sich aber deutlich. Die richtige Wahl ist keine Formfrage, sondern folgt aus Ihrem Markt und Ihren Expansionsplänen. Wer sie falsch trifft, zahlt entweder für Schutz, den er nicht braucht – oder steht ohne Schutz da, wo das Geschäft wächst.
Der Vergleich im Überblick
Deutsche Marke (DPMA)
- Schutzgebiet: nur Deutschland.
- Amtsgebühren: ab 290 Euro (elektronische Anmeldung, bis zu drei Klassen; jede weitere 100 Euro).
- Kollisionsrisiko: nur ältere Rechte mit Wirkung in Deutschland können entgegengehalten werden.
- Benutzungszwang: ernsthafte Benutzung in Deutschland genügt.
- Angriffsfläche: Widerspruch und Löschung treffen nur das deutsche Schutzrecht.
Unionsmarke (EUIPO)
- Schutzgebiet: alle EU-Mitgliedstaaten mit einer einzigen Anmeldung.
- Amtsgebühren: ab 850 Euro Grundgebühr (eine Klasse; zweite Klasse 50 Euro, ab der dritten je 150 Euro).
- Kollisionsrisiko: ältere Rechte aus jedem einzelnen Mitgliedstaat können der Anmeldung entgegengehalten werden.
- Benutzungszwang: ernsthafte Benutzung in der Union erforderlich – rein lokale Nutzung kann je nach Fall knapp werden.
- Angriffsfläche: ein erfolgreicher Angriff trifft das Schutzrecht als Ganzes, für alle Mitgliedstaaten zugleich.
In Zahlen: Für drei Klassen zahlen Sie beim DPMA 290 Euro, beim EUIPO 850 plus 50 plus 150 Euro – zusammen 1.050 Euro. Gemessen am Schutzgebiet von 27 Mitgliedstaaten ist die Unionsmarke damit deutlich günstiger als nationale Einzelanmeldungen in mehreren Staaten. Der reine Gebührenvergleich mit der deutschen Marke greift aber zu kurz – entscheidend ist das Risikoprofil.
Das Alles-oder-nichts-Risiko der Unionsmarke
Die Kehrseite des EU-weiten Schutzes: Die Unionsmarke muss sich gegen ältere Rechte aus allen Mitgliedstaaten behaupten. Ein durchgreifender Widerspruch aus einem einzigen Staat – etwa eine ältere nationale Marke in Spanien oder Polen – kann die gesamte Anmeldung stoppen. Als Ausweg bleibt die Umwandlung in nationale Anmeldungen, die aber zusätzliche Kosten je Staat auslöst. Für die Unionsmarke ist die EU-weite Kollisionsrecherche deshalb noch wichtiger als bei der nationalen Anmeldung: Das Widerspruchsrisiko steigt mit jedem Staat, in dem ältere Zeichen existieren können.
Die Prioritätsfrist: sechs Monate für die gestufte Strategie
Deutsche Marke und Unionsmarke schließen sich nicht aus – oft ist die Kombination der klügste Weg. Innerhalb von sechs Monaten nach der deutschen Anmeldung können Sie deren Zeitrang (Priorität) für die EU-Anmeldung beanspruchen. Das ermöglicht ein gestuftes Vorgehen:
- Zuerst die deutsche Marke anmelden – schnell und mit überschaubaren Gebühren den Zeitrang sichern.
- Innerhalb der sechs Monate Markt, Finanzierung und Kollisionslage in der EU klären.
- Dann die Unionsmarke mit dem deutschen Zeitrang nachziehen – spätere Zeichen Dritter können ihr nicht mehr entgegengehalten werden.
Zusätzlich kann die Seniorität einer bestehenden deutschen Marke in der Unionsmarke beansprucht werden. Beides will formal korrekt erklärt sein – Fehler kosten den Zeitrang.
Brexit: Großbritannien ist nicht mehr dabei
Seit dem Brexit gilt die Unionsmarke nicht mehr im Vereinigten Königreich. Wer den UK-Markt bedient, braucht eine eigene britische Marke – etwa über eine nationale Anmeldung oder die internationale Registrierung nach dem Madrider System. Das gehört bei der Schutzstrategie von Anfang an mitgedacht, wenn Großbritannien zu den Zielmärkten zählt. Dasselbe gilt für andere wichtige Märkte außerhalb der EU wie die Schweiz oder die USA: Auch dort schützt die Unionsmarke nicht, der Schutz muss jeweils gesondert erstreckt werden.
Welche Lösung passt zu welchem Unternehmen?
- Geschäft absehbar nur in Deutschland: Die deutsche Marke ist günstiger und robuster – Angriffe aus anderen Staaten treffen sie nicht.
- EU-weiter Vertrieb oder konkrete Expansionspläne: Die Unionsmarke ist effizienter als nationale Einzelanmeldungen.
- Unsichere Expansionslage: gestufte Strategie – deutsche Basisanmeldung jetzt, EU-Anmeldung innerhalb der Prioritätsfrist.
- Märkte außerhalb der EU (UK, Schweiz, USA): internationale Registrierung über das Madrider System ergänzen.
Die Abwägung im Einzelfall – Märkte, Budget, Kollisionslage – ist der Kern der Beratung zur Unionsmarke; für den deutschen Weg finden Sie die Einzelheiten auf der Seite Markenanmeldung.
Rechtsgrundlagen
- § 26 MarkenG – Benutzung der Marke
- § 47 MarkenG – Schutzdauer und Verlängerung
- Verordnung (EU) 2017/1001 über die Unionsmarke (UMV)
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine Einschätzung Ihrer konkreten Situation nutzen Sie die Mandatsanfrage.
Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
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