
Marke anmelden – mit Anwalt zur eingetragenen Marke
Recherche, Klassenstrategie und Anmeldung – Schutz, der wirklich trägt.
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Antwort innerhalb 24 h (werktags)
Kurz beantwortet
Eine Marke anzumelden ist formal einfach – eine Marke anzumelden, die Bestand hat, nicht: DPMA und EUIPO prüfen nicht, ob Ihre Marke ältere Rechte verletzt. Ohne Kollisionsrecherche und durchdachte Waren-/Dienstleistungsklassen riskieren Sie Widerspruch, Abmahnung und den Verlust der Investition in Name und Auftritt. Wir übernehmen Recherche, Klassenstrategie und Anmeldung – digital, zum vorab vereinbarten Honorar.
Das übernehmen wir für Sie
Kollisionsrecherche nach identischen und verwechselbar ähnlichen älteren Marken (siehe eigene Leistungsseite Markenrecherche).
Prüfung der Schutzfähigkeit: Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis, absolute Schutzhindernisse (§ 8 MarkenG).
Klassenstrategie nach der Nizza-Klassifikation – abgestimmt auf Ihr heutiges Geschäft und die geplante Entwicklung.
Einreichung der Anmeldung beim DPMA oder EUIPO und Kommunikation mit dem Amt.
Reaktion auf Beanstandungen des Amts und auf Widersprüche Dritter.
So läuft das Mandat ab
- 01
Zeichen und Geschäftsmodell erfassen
Sie nennen Wunschzeichen (Wort, Logo, Wort-Bild) und Ihre Produkte/Dienstleistungen – heute und in den nächsten Jahren.
- 02
Recherche und Strategie
Ergebnis ist eine klare Empfehlung: anmelden, anpassen oder Alternative – mit Klassenverzeichnis und Risikoeinschätzung.
- 03
Anmeldung einreichen
Wir reichen beim passenden Amt ein und überwachen das Eintragungsverfahren.
- 04
Eintragung und Widerspruchsfrist
Nach der Eintragung läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist – geht ein Widerspruch ein, verteidigen wir die Anmeldung.
Das brauchen wir von Ihnen
Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.
- Wunschzeichen (Wortmarke als Text, Logo als Datei)
- Beschreibung der Produkte/Dienstleistungen
- Anmelderdaten (Person oder Gesellschaft)
- Bekannte Wettbewerber mit ähnlichen Zeichen (falls vorhanden)
Was Sie nicht unterschätzen sollten
Das Amt prüft keine älteren Rechte
DPMA und EUIPO tragen auch Marken ein, die bestehende Rechte verletzen. Der Konflikt kommt später – per Widerspruch oder Abmahnung, wenn Logo, Verpackung und Domain längst bezahlt sind.
Falsche Klassen sind kaum reparabel
Nach der Anmeldung kann das Verzeichnis nur eingeschränkt, nie erweitert werden. Wer die falschen Klassen wählt, meldet faktisch neu an – mit neuen Gebühren und neuem Zeitrang.
Benutzungszwang
Nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist muss die Marke für die eingetragenen Waren/Dienstleistungen ernsthaft benutzt werden, sonst wird sie angreifbar (Verfall).
Schutzdauer und Verlängerung
Der Schutz gilt zehn Jahre ab Anmeldetag und ist unbegrenzt verlängerbar – Fristversäumnis bedeutet Rechtsverlust. Auf Wunsch übernehmen wir die Überwachung.
Transparent vor Beauftragung
Es fallen Amtsgebühren und Anwaltshonorar an – getrennt ausgewiesen. DPMA: ab 290 Euro Anmeldegebühr (elektronisch, bis zu drei Klassen); EUIPO: ab 850 Euro Grundgebühr. Unser Honorar für Recherche, Strategie und Anmeldung vereinbaren wir vorab als Festbetrag.
Verbindliches Angebot vor Beauftragung – Amtsgebühren transparent daneben.
Keine „Garantie-Eintragung“: Seriös ist eine ehrliche Risikoeinschätzung, kein Erfolgsversprechen.
Was wir übernehmen – und was nicht
DPMA / EUIPO
Die Ämter registrieren und prüfen absolute Schutzhindernisse – sie beraten nicht zu Kollisionen und Strategie.
Anmeldeplattformen
Billiganbieter reichen Formulare ein. Die Haftungsfragen – Recherche, Klassen, Reaktion auf Widerspruch – bleiben bei Ihnen. Genau dort entsteht unser Mehrwert.
Patentanwalt
Für technische Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster) arbeiten wir mit Patentanwälten zusammen – Marken und Design sind unser Feld als Rechtsanwaltskanzlei.
Häufige Fragen
Die Wortmarke schützt den Namen in jeder Gestaltung und ist meist die stärkere Basis. Die Wort-Bild-Marke schützt die konkrete Gestaltung – sinnvoll als Ergänzung oder wenn der Wortbestandteil allein nicht schutzfähig ist. Häufig empfiehlt sich eine Kombination beider Anmeldungen.
Fall prüfen lassen
Nennen Sie Zeichen und Geschäftsfeld – Sie erhalten Rechercheergebnis, Klassenempfehlung und Festpreis-Angebot für die Anmeldung.
Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
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Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.
In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.
