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Geprägtes Markensymbol in Büttenpapier
Markenrecht & Gewerblicher Rechtsschutz

Marke anmelden – mit Anwalt zur eingetragenen Marke

Recherche, Klassenstrategie und Anmeldung – Schutz, der wirklich trägt.

Kurz beantwortet

Eine Marke anzumelden ist formal einfach – eine Marke anzumelden, die Bestand hat, nicht: DPMA und EUIPO prüfen nicht, ob Ihre Marke ältere Rechte verletzt. Ohne Kollisionsrecherche und durchdachte Waren-/Dienstleistungsklassen riskieren Sie Widerspruch, Abmahnung und den Verlust der Investition in Name und Auftritt. Wir übernehmen Recherche, Klassenstrategie und Anmeldung – digital, zum vorab vereinbarten Honorar.

Leistung

Das übernehmen wir für Sie

  • Kollisionsrecherche nach identischen und verwechselbar ähnlichen älteren Marken (siehe eigene Leistungsseite Markenrecherche).

  • Prüfung der Schutzfähigkeit: Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis, absolute Schutzhindernisse (§ 8 MarkenG).

  • Klassenstrategie nach der Nizza-Klassifikation – abgestimmt auf Ihr heutiges Geschäft und die geplante Entwicklung.

  • Einreichung der Anmeldung beim DPMA oder EUIPO und Kommunikation mit dem Amt.

  • Reaktion auf Beanstandungen des Amts und auf Widersprüche Dritter.

Ablauf

So läuft das Mandat ab

  1. 01

    Zeichen und Geschäftsmodell erfassen

    Sie nennen Wunschzeichen (Wort, Logo, Wort-Bild) und Ihre Produkte/Dienstleistungen – heute und in den nächsten Jahren.

  2. 02

    Recherche und Strategie

    Ergebnis ist eine klare Empfehlung: anmelden, anpassen oder Alternative – mit Klassenverzeichnis und Risikoeinschätzung.

  3. 03

    Anmeldung einreichen

    Wir reichen beim passenden Amt ein und überwachen das Eintragungsverfahren.

  4. 04

    Eintragung und Widerspruchsfrist

    Nach der Eintragung läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist – geht ein Widerspruch ein, verteidigen wir die Anmeldung.

Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.

Risiken & Fristen

Was Sie nicht unterschätzen sollten

Das Amt prüft keine älteren Rechte

DPMA und EUIPO tragen auch Marken ein, die bestehende Rechte verletzen. Der Konflikt kommt später – per Widerspruch oder Abmahnung, wenn Logo, Verpackung und Domain längst bezahlt sind.

Falsche Klassen sind kaum reparabel

Nach der Anmeldung kann das Verzeichnis nur eingeschränkt, nie erweitert werden. Wer die falschen Klassen wählt, meldet faktisch neu an – mit neuen Gebühren und neuem Zeitrang.

Benutzungszwang

Nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist muss die Marke für die eingetragenen Waren/Dienstleistungen ernsthaft benutzt werden, sonst wird sie angreifbar (Verfall).

Schutzdauer und Verlängerung

Der Schutz gilt zehn Jahre ab Anmeldetag und ist unbegrenzt verlängerbar – Fristversäumnis bedeutet Rechtsverlust. Auf Wunsch übernehmen wir die Überwachung.

Kosten

Transparent vor Beauftragung

Es fallen Amtsgebühren und Anwaltshonorar an – getrennt ausgewiesen. DPMA: ab 290 Euro Anmeldegebühr (elektronisch, bis zu drei Klassen); EUIPO: ab 850 Euro Grundgebühr. Unser Honorar für Recherche, Strategie und Anmeldung vereinbaren wir vorab als Festbetrag.

  • Verbindliches Angebot vor Beauftragung – Amtsgebühren transparent daneben.

  • Keine „Garantie-Eintragung“: Seriös ist eine ehrliche Risikoeinschätzung, kein Erfolgsversprechen.

Einordnung

Was wir übernehmen – und was nicht

DPMA / EUIPO

Die Ämter registrieren und prüfen absolute Schutzhindernisse – sie beraten nicht zu Kollisionen und Strategie.

Anmeldeplattformen

Billiganbieter reichen Formulare ein. Die Haftungsfragen – Recherche, Klassen, Reaktion auf Widerspruch – bleiben bei Ihnen. Genau dort entsteht unser Mehrwert.

Patentanwalt

Für technische Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster) arbeiten wir mit Patentanwälten zusammen – Marken und Design sind unser Feld als Rechtsanwaltskanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

Die Wortmarke schützt den Namen in jeder Gestaltung und ist meist die stärkere Basis. Die Wort-Bild-Marke schützt die konkrete Gestaltung – sinnvoll als Ergänzung oder wenn der Wortbestandteil allein nicht schutzfähig ist. Häufig empfiehlt sich eine Kombination beider Anmeldungen.

Fall prüfen lassen

Nennen Sie Zeichen und Geschäftsfeld – Sie erhalten Rechercheergebnis, Klassenempfehlung und Festpreis-Angebot für die Anmeldung.

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.