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Markenrecht

Marke anmelden: Kosten von Amt und Anwalt im Überblick

Kurzantwort

Beim DPMA kostet die elektronische Markenanmeldung 290 Euro Amtsgebühr für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 100 Euro. Beim EUIPO beginnt die Grundgebühr bei 850 Euro für eine Klasse; die zweite Klasse kostet 50 Euro zusätzlich, ab der dritten je 150 Euro. Hinzu kommt bei anwaltlicher Begleitung das Honorar für Recherche, Klassenstrategie und Anmeldung, das seriös vorab als Festbetrag vereinbart wird. Folgekosten entstehen durch die Verlängerung nach zehn Jahren und mögliche Widerspruchsverfahren.

Die Kostenblöcke im Überblick

Die Kosten einer Markenanmeldung bestehen aus zwei getrennten Positionen: den Amtsgebühren, die an das Markenamt fließen, und dem Honorar für die anwaltliche Beratung, falls Sie die Anmeldung begleiten lassen. Wer beide Blöcke sauber trennt, kann Angebote vergleichen und erkennt, wofür er tatsächlich zahlt. Dazu kommen Folgekosten, die viele Anmelder übersehen: Verlängerungsgebühren und die Kosten möglicher Widerspruchsverfahren.

Amtsgebühren beim DPMA (deutsche Marke)

Für die deutsche Marke fallen beim Deutschen Patent- und Markenamt folgende Anmeldegebühren an:

  • Elektronische Anmeldung: 290 Euro – darin sind bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten.
  • Jede weitere Klasse ab der vierten: 100 Euro zusätzlich.

Ein Rechenbeispiel: Wer seine Marke in vier Klassen anmeldet, zahlt 290 Euro für die ersten drei Klassen plus 100 Euro für die vierte – zusammen 390 Euro Amtsgebühren. Wichtig: Die Gebühr wird für das Anmeldeverfahren fällig und nicht erstattet, wenn das Amt die Anmeldung wegen absoluter Schutzhindernisse zurückweist oder ein Widerspruch durchgreift. Genau deshalb lohnt es sich, Schutzfähigkeit und Kollisionslage vor der Einreichung zu klären.

Amtsgebühren beim EUIPO (Unionsmarke)

Die Unionsmarke schützt in allen EU-Mitgliedstaaten und wird beim EUIPO angemeldet. Die Gebührenstruktur unterscheidet sich von der deutschen:

  • Grundgebühr: ab 850 Euro – enthalten ist eine Klasse.
  • Zweite Klasse: 50 Euro zusätzlich.
  • Ab der dritten Klasse: je 150 Euro zusätzlich.

Auch hier ein Rechenbeispiel: Eine Unionsmarke in drei Klassen kostet 850 Euro plus 50 Euro plus 150 Euro – zusammen 1.050 Euro Amtsgebühren. Verglichen mit nationalen Einzelanmeldungen in mehreren EU-Staaten ist das günstig; verglichen mit der rein deutschen Anmeldung ist es ein Aufpreis, der sich nur lohnt, wenn das Schutzgebiet gebraucht wird. Ob deutsche Marke, Unionsmarke oder die Kombination passt, ist eine Strategiefrage – Schutzgebiet, Kollisionsrisiko und Expansionspläne gehören abgewogen. Einzelheiten dazu auf der Seite Unionsmarke anmelden.

Amtsgebühr ist nicht Anwaltshonorar

Die Amtsgebühr deckt nur die Bearbeitung durch das Amt ab. Was sie nicht enthält, ist die eigentliche juristische Arbeit:

  • Kollisionsrecherche: identische und verwechselbar ähnliche ältere Zeichen finden und juristisch bewerten.
  • Schutzfähigkeitsprüfung: scheitert das Zeichen absehbar an § 8 MarkenG, ist die Amtsgebühr verloren.
  • Klassenstrategie: das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis lässt sich später nie erweitern – Fehler hier bedeuten eine Neuanmeldung mit neuen Gebühren und neuem Zeitrang.
  • Verfahrensbegleitung: Reaktion auf Beanstandungen des Amts und auf Widersprüche Dritter.

Für diese Leistungen wird das Anwaltshonorar seriös vorab als Festbetrag vereinbart – getrennt von den Amtsgebühren ausgewiesen. Wie wir abrechnen, erklärt die Seite Honorar & Kosten; den Leistungsumfang beschreibt die Seite Markenanmeldung mit Anwalt.

Folgekosten: Verlängerung und Widerspruchsverfahren

Mit der Anmeldegebühr ist es nicht getan. Zwei Posten sollten Sie von Anfang an einplanen:

  • Verlängerung: Der Markenschutz gilt zehn Jahre ab Anmeldetag und kann unbegrenzt verlängert werden – jede Verlängerung kostet erneut Amtsgebühren. Wird die Frist versäumt, erlischt die Marke.
  • Widerspruchsverfahren: Legt ein Inhaber älterer Rechte Widerspruch gegen Ihre Eintragung ein – oder wehren Sie sich gegen eine kollidierende jüngere Marke –, entstehen zusätzliche Amts- und Vertretungskosten.
  • Überwachung: Wer seine Marke nicht überwacht, bemerkt kollidierende Neuanmeldungen oft erst, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Für gerichtliche Auseinandersetzungen im Markenrecht gelten die gesetzlichen Gebühren nach Streitwert – eine erste Orientierung gibt unser RVG-Rechner. Für die Budgetplanung heißt das: Die Anmeldegebühr ist der kleinste Posten im Lebenszyklus einer Marke. Wer den Schutz ernst meint, plant Recherche, Überwachung und die Verlängerung nach zehn Jahren von Anfang an mit ein – und vermeidet damit die teuersten Szenarien.

Warum die Billiganmeldung teuer werden kann

Anmeldeplattformen werben mit Pauschalen knapp über der Amtsgebühr. Was dort meist fehlt, ist genau das, was über den Bestand der Marke entscheidet: die Ähnlichkeitsrecherche mit juristischer Bewertung und eine durchdachte Klassenstrategie. Die Rechnung geht dann später auf – in Form eines Widerspruchsverfahrens, einer Abmahnung mit Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen oder einer faktisch wertlosen Marke in den falschen Klassen. Gemessen daran ist die Recherche vor der Anmeldung die günstigste Position der gesamten Kalkulation: Sie verwandelt ein unbekanntes Risiko in eine kalkulierbare Entscheidung.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine Einschätzung Ihrer konkreten Situation nutzen Sie die Mandatsanfrage.

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

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