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Gründung & Selbstständigkeit

Gesellschaftsvertrag GmbH – individuell statt Musterbuch

Stimmrechte, Exit, Abfindung, Streitregeln – der Vertrag, der Konflikte überlebt.

Kurz beantwortet

Der Gesellschaftsvertrag ist die Verfassung Ihrer GmbH: Er bestimmt, wer entscheidet, wie Gewinne verteilt werden, wie man wieder herauskommt – und was der Anteil eines Ausscheidenden kostet. Gesetz und Musterprotokoll regeln davon nur das Nötigste, und zwar selten in Ihrem Sinne. Wir erstellen oder überarbeiten die Satzung individuell für Ihre Gesellschafterstruktur, inklusive der vertraulichen Gesellschaftervereinbarung.

Leistung

Das übernehmen wir für Sie

  • Neuentwurf des Gesellschaftsvertrags für Gründungen oder Bestandsgesellschaften.

  • Prüfung und Modernisierung bestehender Satzungen (auch aus Musterprotokoll-Gründungen).

  • Kernklauseln: Stimmrechte und Mehrheiten, Gewinnverwendung, Vinkulierung, Vorkaufs-/Mitverkaufsrechte, Einziehung, Abfindung, Wettbewerbsverbot.

  • Gesellschaftervereinbarung (vertraulich): Vesting, Exit-Regeln, Deadlock-Mechanismen, Familien- und Nachfolgeklauseln.

  • Begleitung der Beschlussfassung und Beurkundung bei Satzungsänderungen.

Ablauf

So läuft das Mandat ab

  1. 01

    Struktur und Konfliktszenarien aufnehmen

    Wer hält was, wer arbeitet operativ, was soll bei Ausstieg, Tod, Scheidung oder Streit gelten – wir fragen die unangenehmen Fälle ab, solange sie hypothetisch sind.

  2. 02

    Entwurf mit Erläuterung

    Sie erhalten den Vertragsentwurf mit verständlicher Erklärung jeder wesentlichen Klausel – entscheidungsreif für alle Gesellschafter.

  3. 03

    Abstimmung und Finalisierung

    Änderungswünsche der Gesellschafter arbeiten wir ein und moderieren strittige Punkte zu tragfähigen Kompromissen.

  4. 04

    Beurkundung

    Der finale Vertrag geht an den Notar; bei Satzungsänderungen bereiten wir die Gesellschafterbeschlüsse vor.

Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.

Risiken & Fristen

Was Sie nicht unterschätzen sollten

Abfindungsklauseln entscheiden über Existenzen

Ohne Regelung gilt der volle Verkehrswert – das kann die GmbH beim Ausscheiden eines Gesellschafters ruinieren. Zu harte Klauseln sind dagegen sittenwidrig und unwirksam. Die Balance ist Gestaltungsarbeit.

Pattsituationen bei 50/50

Zwei Gesellschafter mit je 50 % ohne Deadlock-Mechanik bedeuten im Konflikt Stillstand bis zur wechselseitigen Blockade. Escalation-, Mediations- oder Trennungsklauseln gehören hinein, bevor man sie braucht.

Satzung ist öffentlich

Der Gesellschaftsvertrag liegt im Handelsregister für jedermann einsehbar. Sensibles (Vesting, Bewertungen, Exit-Absprachen) gehört in die vertrauliche Gesellschaftervereinbarung.

Formzwang bei Änderungen

Satzungsänderungen brauchen Dreiviertelmehrheit und notarielle Beurkundung (§ 53 GmbHG) – wer Klauseln „später mal anpassen“ will, unterschätzt die Hürde.

Kosten

Transparent vor Beauftragung

Vertragswerk zum vorab vereinbarten Honorar, abhängig von Gesellschafterzahl und Regelungstiefe; Notarkosten für Beurkundung kommen gesetzlich festgelegt hinzu.

  • Verbindliches Angebot nach kurzem Erstgespräch.

  • Prüfung einer Bestandssatzung ist der günstige Einstieg – oft zeigt sie, dass gezielte Änderungen genügen.

Einordnung

Was wir übernehmen – und was nicht

Notar

Beurkundet den Vertrag, gestaltet ihn aber nicht einseitig entlang der Interessen einzelner Gesellschafter – Interessenausgleich und Verhandlungsführung sind anwaltliche Arbeit.

Vorlagen aus dem Internet

Kostenlose Muster kennen weder Ihre Anteilsstruktur noch Ihre Konfliktszenarien. Sie merken es erst, wenn es darauf ankommt – dann steht die Klausel fest.

FAQ

Häufige Fragen

Sobald mehr als ein Gesellschafter beteiligt ist oder Investoren, Mitarbeiterbeteiligung bzw. Nachfolge anstehen: ja. Der Wechsel ist eine normale Satzungsänderung – deutlich günstiger als der erste ungeregelte Konflikt.

Fall prüfen lassen

Senden Sie Ihre Eckdaten oder die bestehende Satzung – Sie erhalten eine klare Empfehlung samt Angebot.

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.