
GmbH gründen mit Anwalt – rechtssicher von Anfang an
Individueller Gesellschaftsvertrag statt Musterprotokoll – Gründung ohne Spätfolgen.
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Antwort innerhalb 24 h (werktags)
Kurz beantwortet
Die GmbH entsteht in drei Etappen: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, Einzahlung des Stammkapitals (25.000 Euro, davon mindestens die Hälfte vor Anmeldung) und Eintragung ins Handelsregister – erst dann ist die Haftung wirksam beschränkt. Der Anwalt gehört an den Anfang dieser Kette: Der Gesellschaftsvertrag entscheidet über Stimmrechte, Gewinnverteilung, Ausstieg und Streitfälle für die nächsten Jahre. Das Musterprotokoll reicht dafür bei mehreren Gesellschaftern praktisch nie.
Das übernehmen wir für Sie
Strukturberatung: Gesellschafterkreis, Geschäftsanteile, Geschäftsführung, ggf. Holding-Erwägungen (rechtlich; steuerlich mit Ihrer Steuerberatung).
Individueller Gesellschaftsvertrag: Stimmrechte, Gewinnverwendung, Vinkulierung, Ausscheiden, Abfindung, Wettbewerbsverbot.
Gesellschaftervereinbarung für Mehrpersonen-Gründungen (Deadlock-Lösungen, Exit-Regeln, Nachfolge).
Geschäftsführervertrag inklusive Haftungs- und Vergütungsregelungen.
Koordination mit Notar und Handelsregister bis zur Eintragung; erste Vertragsgrundlagen (AGB, Kundenverträge) auf Wunsch.
So läuft das Mandat ab
- 01
Gründungsziel klären
Wer gründet, wer führt, wie sind die Anteile verteilt, was passiert im Streit- oder Ausstiegsfall – die Antworten formen den Vertrag.
- 02
Vertragswerk erstellen
Gesellschaftsvertrag und ergänzende Vereinbarungen im Entwurf, verständlich erläutert und mit Ihnen abgestimmt.
- 03
Beurkundung und Kapital
Der Notar beurkundet; das Stammkapital wird auf das Gesellschaftskonto eingezahlt. Wir koordinieren die Schritte.
- 04
Eintragung und Start
Anmeldung zum Handelsregister, danach ist die GmbH existent – mit Vertragsgrundlagen, die zum Geschäftsmodell passen.
Das brauchen wir von Ihnen
Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.
- Geplante Firma (Name), Sitz und Unternehmensgegenstand
- Gesellschafter mit Anteilsverteilung
- Geschäftsführung und Vertretungsregelung
- Besondere Wünsche: Vesting, Wettbewerbsverbote, Familiensituationen
Was Sie nicht unterschätzen sollten
Haftung vor Eintragung
Zwischen Beurkundung und Registereintragung handelt die „Vor-GmbH“ – wer vorher im Namen der Gesellschaft agiert, haftet unter Umständen persönlich (§ 11 GmbHG). Der Geschäftsstart gehört richtig getaktet.
Musterprotokoll-Falle
Das Musterprotokoll ist billig, aber starr: keine Regelung zu Ausstieg, Abfindung, Streit oder Nachfolge. Bei mehreren Gesellschaftern werden diese Lücken im ersten Konflikt teuer.
Verdeckte Sacheinlage
Stammkapital einzahlen und kurz darauf „zurückkaufen“ (z.B. für Geräte des Gesellschafters) kann als verdeckte Sacheinlage die Erfüllungswirkung gefährden – Kapitalaufbringung will sauber geplant sein.
Geschäftsführerpflichten ab Tag eins
Buchführung, Steueranmeldungen, Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) – die Organhaftung beginnt mit der Bestellung, nicht erst mit dem Erfolg.
Transparent vor Beauftragung
Unser Honorar für Beratung und Vertragswerk vereinbaren wir vorab; hinzu kommen Notar- und Registerkosten (gesetzlich festgelegt, abhängig vom Stammkapital) sowie Ihre Steuerberatung.
Verbindliches Angebot vor Beauftragung, Fremdkosten transparent benannt.
Ein individueller Vertrag kostet einen Bruchteil dessen, was ein Gesellschafterstreit ohne Regeln kostet.
Was wir übernehmen – und was nicht
Notar
Beurkundet neutral und meldet zum Register an. Die interessengerechte Gestaltung des Vertragswerks – gerade zwischen mehreren Gründern – ist anwaltliche Aufgabe.
Steuerberatung
Rechtsform-Steuerfragen, Eröffnungsbilanz und laufende Buchhaltung gehören zur Steuerberatung. Wir koordinieren, ersetzen sie aber nicht.
Gründungsplattformen
Plattformen liefern Formulare. Was in Ihrem Gesellschaftsvertrag stehen sollte, wissen sie nicht – genau daran entscheidet sich später der Streitfall.
Häufige Fragen
Vom Kickoff bis zur Beurkundung meist ein bis zwei Wochen (abhängig von Abstimmung und Notarterminen), die Registereintragung dauert je nach Gericht einige Tage bis Wochen. Bankkonto-Eröffnung ist häufig der langsamste Schritt – wir geben Ihnen die Reihenfolge an die Hand.
Fall prüfen lassen
Schildern Sie Ihr Gründungsvorhaben – Sie erhalten Strukturempfehlung und Festangebot für das Vertragswerk.
Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
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Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.
In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.
