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Sandstein-Villa mit gepflegtem Vorgarten in der Abendsonne
Immobilienrecht

Anwalt beim Immobilienverkauf – Haftung begrenzen, sicher abwickeln

Richtig aufklären, wirksam ausschließen, sicher abwickeln – Verkäuferseite.

Kurz beantwortet

Das größte Risiko des Verkäufers liegt nicht im Preis, sondern in der Haftung danach: Wer bekannte Mängel verschweigt, haftet trotz Gewährleistungsausschluss – Arglist hebelt jede Freizeichnung aus (§ 444 BGB). Wir strukturieren Ihren Verkauf so, dass Aufklärung dokumentiert, der Ausschluss wirksam formuliert und die Kaufpreiszahlung abgesichert ist – und verteidigen Sie, wenn Käufer nach der Übergabe Ansprüche erheben.

Leistung

Das übernehmen wir für Sie

  • Beratung zu Aufklärungspflichten: Was muss offengelegt werden, was nicht – und wie wird Offenlegung beweissicher dokumentiert.

  • Prüfung und Verhandlung des Kaufvertragsentwurfs aus Verkäufersicht (Gewährleistung, Beschaffenheit, Fälligkeit).

  • Gestaltung bei Besonderheiten: vermietete Objekte, Erbengemeinschaften, Scheidungsverkäufe, Teilverkäufe.

  • Prüfung von Maklerverträgen und Provisionsfragen.

  • Abwehr von Käuferansprüchen nach der Übergabe (Mängel, Rücktritt, Minderung).

Ablauf

So läuft das Mandat ab

  1. 01

    Verkaufssituation klären

    Objekt, bekannte Schwachstellen, Zeitplan, Beteiligte – daraus entsteht die Verkaufs- und Aufklärungsstrategie.

  2. 02

    Dokumentation aufsetzen

    Bekannte Mängel und erteilte Informationen werden so dokumentiert, dass spätere Arglist-Vorwürfe ins Leere laufen.

  3. 03

    Vertrag verkäuferfest machen

    Gewährleistungsausschluss, Beschaffenheitsangaben und Zahlungsregeln werden in Ihrem Interesse geprüft und nachverhandelt.

  4. 04

    Abwicklung und Nachsorge

    Begleitung bis Kaufpreiseingang und Übergabe; falls der Käufer später reklamiert, übernehmen wir die Abwehr.

Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.

Risiken & Fristen

Was Sie nicht unterschätzen sollten

Arglist schlägt Ausschluss

Auf den Gewährleistungsausschluss können Sie sich nicht berufen, wenn Sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheit garantiert haben (§ 444 BGB). Bekannte Probleme gehören dokumentiert offengelegt – das ist Ihr bester Schutz.

Angaben im Exposé

Auch Aussagen im Exposé und in E-Mails können als Beschaffenheitsangaben haften. Flächenangaben, Baujahr, Zustand: lieber belegt als geschönt.

Übergabe vor vollständiger Zahlung

Schlüssel gegen Vertrauen ist keine Abwicklung. Besitzübergang gehört an den Kaufpreiseingang gekoppelt – Abweichungen nur mit Sicherheit.

Lange Verjährung bei Arglist

Während vertragliche Mängelansprüche beim Bauwerk in fünf Jahren verjähren, gelten bei Arglist die längeren Regelverjährungsfristen – ein verschwiegener Mangel bleibt jahrelang ein Risiko.

Kosten

Transparent vor Beauftragung

Vergütung nach Umfang (Beratung, Vertragsprüfung, vollständige Begleitung, Anspruchsabwehr) – vorab vereinbart.

  • Verbindliche Kostenangabe vor Beauftragung.

  • Die Absicherung kostet einen Bruchteil dessen, was ein einziger Rückabwicklungs- oder Schadensersatzprozess bedeutet.

Einordnung

Was wir übernehmen – und was nicht

Makler

Der Makler vermarktet und ist am Abschluss interessiert. Aufklärungspflichten und Haftung bleiben trotzdem bei Ihnen – dafür sind wir zuständig.

Notar

Der Notar beurkundet neutral. Ob der Vertrag Ihre Verkäuferinteressen optimal schützt, prüft er nicht einseitig – das übernehmen wir.

FAQ

Häufige Fragen

Offenbarungspflichtig sind Umstände, die für die Kaufentscheidung erkennbar wesentlich sind und die der Käufer nicht erkennen kann – etwa verdeckte Feuchtigkeitsschäden oder frühere Sanierungen wegen gravierender Probleme. Bagatellen und Sichtbares gehören nicht dazu. Die Grenzziehung im Einzelfall ist genau der Punkt, an dem Beratung Haftung verhindert.

Fall prüfen lassen

Schildern Sie Objekt und Verkaufsstand – Sie erfahren, wo Ihre Haftungsrisiken liegen und wie der Verkauf sicher strukturiert wird.

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.