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Sandstein-Villa mit gepflegtem Vorgarten in der Abendsonne
Immobilienrecht

Immobilienkaufvertrag prüfen lassen – vor dem Notartermin

Der Notar ist neutral – wir prüfen den Entwurf einseitig in Ihrem Interesse.

Kurz beantwortet

Der Notar entwirft und beurkundet den Kaufvertrag, ist dabei aber gesetzlich zur Neutralität verpflichtet – er vertritt weder Käufer noch Verkäufer. Genau diese Lücke schließt die anwaltliche Vertragsprüfung: Wir bewerten den Entwurf einseitig aus Ihrer Position, erklären jede kritische Klausel und formulieren Änderungsvorschläge, die Sie vor der Beurkundung in den Vertrag verhandeln können. Digital und in der Regel innerhalb weniger Werktage.

Leistung

Das übernehmen wir für Sie

  • Vollständige Prüfung des notariellen Kaufvertragsentwurfs mit schriftlicher Stellungnahme in verständlicher Sprache.

  • Bewertung von Beschaffenheitsangaben, Gewährleistungsausschluss und Haftungsklauseln.

  • Kontrolle des Zahlungs- und Abwicklungsmechanismus (Fälligkeitsvoraussetzungen, Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung).

  • Prüfung von Grundbuchstand und übernommenen Belastungen (Grundschulden, Wohnrechte, Wegerechte, Baulasten-Hinweise).

  • Konkrete Änderungsvorschläge samt Formulierungen für den Notar.

Ablauf

So läuft das Mandat ab

  1. 01

    Entwurf und Unterlagen hochladen

    Kaufvertragsentwurf, Grundbuchauszug und Exposé genügen für den Start – alles digital über die Mandatsanfrage.

  2. 02

    Prüfung und Stellungnahme

    Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung: kritische Punkte, Risiken, Änderungsempfehlungen – priorisiert nach Relevanz.

  3. 03

    Besprechung

    Offene Fragen klären wir per Video oder Telefon, damit Sie jede Klausel verstehen, die Sie unterschreiben.

  4. 04

    Änderungen zum Notar

    Die Änderungswünsche gehen formuliert an den Notar bzw. die Gegenseite; auf Wunsch begleiten wir bis zur Beurkundung.

Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.

Risiken & Fristen

Was Sie nicht unterschätzen sollten

Zwei-Wochen-Frist ist Ihre Prüfzeit

Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, soll der Vertragsentwurf zwei Wochen vor Beurkundung vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Diese Frist ist genau dafür da, den Vertrag prüfen zu lassen – ungenutzt ist sie verschenkt.

Gewährleistungsausschluss

Gebrauchtimmobilien werden fast immer „unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ verkauft. Was der Ausschluss wirklich erfasst – und was nicht (Arglist, Beschaffenheitsvereinbarungen) – entscheidet später über sechsstellige Ansprüche.

Zahlung vor Sicherung

Der Kaufpreis darf erst fällig werden, wenn Ihre Rechtsposition gesichert ist (insbesondere Auflassungsvormerkung, geklärte Lastenfreistellung). Abweichende Konstruktionen sind ein Warnsignal.

Nach der Unterschrift ist es zu spät

Der beurkundete Vertrag gilt. Nachverhandlungen sind praktisch ausgeschlossen – die Prüfung gehört zwingend vor den Notartermin.

Kosten

Transparent vor Beauftragung

Die Prüfung erfolgt zu einer vorab vereinbarten Vergütung, abhängig von Umfang und Komplexität des Entwurfs (Bauträgervertrag, WEG, Erbbaurecht).

  • Verbindliche Kostenangabe vor Beauftragung – keine Überraschungen.

  • Zum Vergleich: Die Prüfung kostet regelmäßig einen Bruchteil der Grunderwerbsnebenkosten – und deutlich weniger als der kleinste übersehene Mangel.

Einordnung

Was wir übernehmen – und was nicht

Notar

Der Notar sorgt für wirksame Beurkundung und neutrale Belehrung beider Seiten. Er darf und wird nicht einseitig für Sie verhandeln – das ist unsere Aufgabe.

Makler

Der Makler vermittelt und wird vom Abschluss bezahlt. Seine Einschätzung „alles Standard“ ersetzt keine rechtliche Prüfung in Ihrem Interesse.

FAQ

Häufige Fragen

Die notarielle Belehrung erklärt die rechtliche Bedeutung der Regelungen – neutral für beide Seiten. Sie beantwortet nicht die Fragen, auf die es Ihnen ankommt: Ist der Preis abgesichert? Trägt der Gewährleistungsausschluss? Welche Klauseln benachteiligen gerade Sie? Dafür braucht es einseitige Interessenvertretung.

Fall prüfen lassen

Laden Sie den Vertragsentwurf hoch – Sie erhalten eine klare schriftliche Einschätzung vor Ihrem Notartermin.

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.