
Immobilienkaufvertrag prüfen lassen – vor dem Notartermin
Der Notar ist neutral – wir prüfen den Entwurf einseitig in Ihrem Interesse.
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Antwort innerhalb 24 h (werktags)
Kurz beantwortet
Der Notar entwirft und beurkundet den Kaufvertrag, ist dabei aber gesetzlich zur Neutralität verpflichtet – er vertritt weder Käufer noch Verkäufer. Genau diese Lücke schließt die anwaltliche Vertragsprüfung: Wir bewerten den Entwurf einseitig aus Ihrer Position, erklären jede kritische Klausel und formulieren Änderungsvorschläge, die Sie vor der Beurkundung in den Vertrag verhandeln können. Digital und in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Das übernehmen wir für Sie
Vollständige Prüfung des notariellen Kaufvertragsentwurfs mit schriftlicher Stellungnahme in verständlicher Sprache.
Bewertung von Beschaffenheitsangaben, Gewährleistungsausschluss und Haftungsklauseln.
Kontrolle des Zahlungs- und Abwicklungsmechanismus (Fälligkeitsvoraussetzungen, Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung).
Prüfung von Grundbuchstand und übernommenen Belastungen (Grundschulden, Wohnrechte, Wegerechte, Baulasten-Hinweise).
Konkrete Änderungsvorschläge samt Formulierungen für den Notar.
So läuft das Mandat ab
- 01
Entwurf und Unterlagen hochladen
Kaufvertragsentwurf, Grundbuchauszug und Exposé genügen für den Start – alles digital über die Mandatsanfrage.
- 02
Prüfung und Stellungnahme
Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung: kritische Punkte, Risiken, Änderungsempfehlungen – priorisiert nach Relevanz.
- 03
Besprechung
Offene Fragen klären wir per Video oder Telefon, damit Sie jede Klausel verstehen, die Sie unterschreiben.
- 04
Änderungen zum Notar
Die Änderungswünsche gehen formuliert an den Notar bzw. die Gegenseite; auf Wunsch begleiten wir bis zur Beurkundung.
Das brauchen wir von Ihnen
Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.
- Notarieller Kaufvertragsentwurf
- Aktueller Grundbuchauszug (liegt meist dem Entwurf bei)
- Exposé bzw. Objektbeschreibung
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, letzte WEG-Protokolle, Hausgeldabrechnung
- Besonderheiten aus Besichtigung oder Kommunikation (bekannte Mängel, Zusagen)
Was Sie nicht unterschätzen sollten
Zwei-Wochen-Frist ist Ihre Prüfzeit
Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, soll der Vertragsentwurf zwei Wochen vor Beurkundung vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Diese Frist ist genau dafür da, den Vertrag prüfen zu lassen – ungenutzt ist sie verschenkt.
Gewährleistungsausschluss
Gebrauchtimmobilien werden fast immer „unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ verkauft. Was der Ausschluss wirklich erfasst – und was nicht (Arglist, Beschaffenheitsvereinbarungen) – entscheidet später über sechsstellige Ansprüche.
Zahlung vor Sicherung
Der Kaufpreis darf erst fällig werden, wenn Ihre Rechtsposition gesichert ist (insbesondere Auflassungsvormerkung, geklärte Lastenfreistellung). Abweichende Konstruktionen sind ein Warnsignal.
Nach der Unterschrift ist es zu spät
Der beurkundete Vertrag gilt. Nachverhandlungen sind praktisch ausgeschlossen – die Prüfung gehört zwingend vor den Notartermin.
Transparent vor Beauftragung
Die Prüfung erfolgt zu einer vorab vereinbarten Vergütung, abhängig von Umfang und Komplexität des Entwurfs (Bauträgervertrag, WEG, Erbbaurecht).
Verbindliche Kostenangabe vor Beauftragung – keine Überraschungen.
Zum Vergleich: Die Prüfung kostet regelmäßig einen Bruchteil der Grunderwerbsnebenkosten – und deutlich weniger als der kleinste übersehene Mangel.
Was wir übernehmen – und was nicht
Notar
Der Notar sorgt für wirksame Beurkundung und neutrale Belehrung beider Seiten. Er darf und wird nicht einseitig für Sie verhandeln – das ist unsere Aufgabe.
Makler
Der Makler vermittelt und wird vom Abschluss bezahlt. Seine Einschätzung „alles Standard“ ersetzt keine rechtliche Prüfung in Ihrem Interesse.
Häufige Fragen
Die notarielle Belehrung erklärt die rechtliche Bedeutung der Regelungen – neutral für beide Seiten. Sie beantwortet nicht die Fragen, auf die es Ihnen ankommt: Ist der Preis abgesichert? Trägt der Gewährleistungsausschluss? Welche Klauseln benachteiligen gerade Sie? Dafür braucht es einseitige Interessenvertretung.
Fall prüfen lassen
Laden Sie den Vertragsentwurf hoch – Sie erhalten eine klare schriftliche Einschätzung vor Ihrem Notartermin.
Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
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In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.
