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Sandstein-Villa mit gepflegtem Vorgarten in der Abendsonne
Immobilienrecht

Mängel nach dem Immobilienkauf – Ansprüche prüfen und durchsetzen

Trotz Ausschluss: Bei Arglist und Zusagen bestehen Ansprüche – wir setzen sie durch.

Kurz beantwortet

Auch wenn im Kaufvertrag „gekauft wie gesehen“ steht: Der Gewährleistungsausschluss schützt den Verkäufer nicht, wenn er Mängel arglistig verschwiegen oder Eigenschaften zugesichert hat (§ 444 BGB). Dann kommen Nacherfüllung, Schadensersatz, Minderung oder sogar Rückabwicklung in Betracht (§ 437 BGB). Entscheidend sind Beweise und Tempo – wir prüfen Ihre Ansprüche, sichern Beweise und setzen durch.

Leistung

Das übernehmen wir für Sie

  • Anspruchsprüfung: Was wusste der Verkäufer, was wurde zugesichert, was deckt der Ausschluss wirklich ab.

  • Beweissicherung: Koordination mit Bausachverständigen, selbständiges Beweisverfahren (§ 485 ZPO) vor Verjährungseintritt.

  • Außergerichtliche Geltendmachung mit Fristsetzung – oft der schnellste Weg zur Einigung.

  • Klage auf Schadensersatz, Minderung oder Rückabwicklung des Kaufvertrags.

  • Abwehrberatung, wenn Sie als Käufer überzogene Forderungen des Verkäufers erhalten (z.B. nach Rücktrittsversuchen).

Ablauf

So läuft das Mandat ab

  1. 01

    Mangel und Unterlagen einreichen

    Fotos, Kaufvertrag, Exposé und die Kommunikation mit dem Verkäufer – daraus entsteht das erste Lagebild.

  2. 02

    Anspruchs- und Beweisanalyse

    Wir bewerten Arglist-Indizien, Zusicherungen und Fristen und empfehlen, ob ein Gutachten oder Beweisverfahren nötig ist.

  3. 03

    Verkäufer in Anspruch nehmen

    Anwaltliches Aufforderungsschreiben mit Frist – substantiiert und mit klarer Rechtsfolge, nicht als Beschwerdebrief.

  4. 04

    Gerichtlich durchsetzen

    Bleibt die Einigung aus, klagen wir – mit gesicherter Beweislage und realistisch bezifferter Forderung.

Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.

Risiken & Fristen

Was Sie nicht unterschätzen sollten

Verjährung läuft

Mängelansprüche beim Bauwerk verjähren regelmäßig in fünf Jahren ab Übergabe (§ 438 BGB); bei Arglist gelten die Regelverjährungsfristen ab Kenntnis. Wer zu lange sammelt statt handelt, verliert durchsetzbare Ansprüche.

Beweislast liegt bei Ihnen

Sie müssen Mangel, Vorkenntnis des Verkäufers bzw. Zusicherung beweisen. Eigenmächtige Sanierung vor Beweissicherung vernichtet regelmäßig das beste Beweismittel.

Arglist ist mehr als Schweigen

Arglist verlangt, dass der Verkäufer den Mangel kannte oder für möglich hielt und damit rechnete, dass Sie bei Kenntnis nicht oder anders gekauft hätten. Indizien (Überstreichen, frühere Reparaturen, Zeugenaussagen) entscheiden.

Rückabwicklung ist die Ausnahme

Der Rücktritt setzt einen erheblichen Mangel voraus und macht die Finanzierung nicht ungeschehen. Oft ist Schadensersatz in Höhe der Sanierungskosten der wirtschaftlich bessere Weg – das gehört in die Strategie, bevor der erste Brief rausgeht.

Kosten

Transparent vor Beauftragung

Gerichtliche Verfahren laufen nach RVG aus dem Streitwert (Schadenshöhe bzw. Kaufpreis bei Rückabwicklung); die Erstbewertung erfolgt zu vorab vereinbarter Vergütung.

  • Schriftliche Kosteneinschätzung inklusive Prozessrisiko vor jedem Schritt.

  • Rechtsschutzversicherungen decken solche Streitigkeiten teils ab – wir prüfen die Eintrittspflicht.

Die gesetzlichen Gebühren können Sie vorab mit unserem RVG-Rechner überschlagen; Grundsätze der Abrechnung erklärt die Seite Honorar & Kosten.

Einordnung

Was wir übernehmen – und was nicht

Bausachverständiger

Ursache und Sanierungskosten klärt der Sachverständige – wir führen dessen Befund in die rechtliche Anspruchsdurchsetzung über und benennen bei Bedarf erfahrene Gutachter.

Versicherung

Wohngebäude- oder Elementarversicherung deckt Ereignisschäden, nicht die Einstandspflicht des Verkäufers – beide Wege prüfen wir parallel.

FAQ

Häufige Fragen

Möglich. Der Ausschluss erfasst nicht arglistig verschwiegene Mängel und nicht vereinbarte Beschaffenheiten. Feuchte Keller, die vor der Besichtigung frisch überstrichen wurden, sind der Klassiker – entscheidend sind die Indizien für Vorkenntnis.

Fall prüfen lassen

Beschreiben Sie den Mangel und laden Sie Vertrag und Fotos hoch – Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen.

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.