
Abmahnung im Markenrecht erhalten – jetzt richtig reagieren
Frist wahren, nichts ungeprüft unterschreiben – Verteidigung mit Plan.
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Antwort innerhalb 24 h (werktags)
Kurz beantwortet
Bei einer markenrechtlichen Abmahnung entscheidet die erste Woche: Die gesetzte Frist ist ernst zu nehmen, aber die beigefügte Unterlassungserklärung ist fast immer zu weit gefasst – wer sie ungeprüft unterschreibt, bindet sich lebenslang mit Vertragsstrafe und erkennt oft überhöhte Kosten an. Ignorieren ist genauso falsch: Dann droht die einstweilige Verfügung. Wir prüfen Berechtigung und Umfang und reagieren fristgerecht – mit modifizierter Erklärung, Zurückweisung oder Verhandlung.
Das übernehmen wir für Sie
Sofortprüfung: Ist der Anspruch berechtigt? Besteht überhaupt Verwechslungsgefahr, ist die Marke rechtsbeständig, wird sie benutzt?
Strategieentscheidung: modifizierte Unterlassungserklärung, Zurückweisung, Verhandlung oder Gegenangriff (z.B. Löschungsantrag).
Formulierung der modifizierten Unterlassungserklärung – ohne Anerkenntnis, ohne überschießende Bindung.
Verhandlung über Kostenerstattung und Schadensersatz – Gegenstandswerte sind oft angreifbar.
Verteidigung im einstweiligen Verfügungs- und Hauptsacheverfahren, falls es eskaliert.
So läuft das Mandat ab
- 01
Abmahnung sofort hochladen
Abmahnschreiben, Anlagen und die beanstandete Nutzung – wir sichten noch am selben oder nächsten Werktag.
- 02
Bewertung und Empfehlung
Sie erhalten eine klare Einschätzung: Risiko, Optionen, Kostenszenarien – bevor irgendetwas unterschrieben wird.
- 03
Fristgerechte Reaktion
Wir antworten gegenüber der Gegenseite – rechtlich präzise und ohne unnötige Zugeständnisse.
- 04
Abschluss oder Verteidigung
Einigung mit tragbaren Bedingungen oder Verteidigung vor Gericht – je nachdem, was Ihre Position erfordert.
Das brauchen wir von Ihnen
Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.
- Abmahnschreiben mit allen Anlagen (inklusive vorformulierter Unterlassungserklärung)
- Darstellung Ihrer beanstandeten Nutzung (Website, Shop, Produktfotos)
- Seit wann und in welchem Umfang Sie das Zeichen nutzen
- Eigene Kennzeichenrechte (Marken, Firmenname), falls vorhanden
Was Sie nicht unterschätzen sollten
Kurze Fristen, echte Folgen
Abmahnfristen von wenigen Tagen bis zwei Wochen sind üblich. Verstreicht die Frist ohne Reaktion, folgt häufig die einstweilige Verfügung – mit deutlich höheren Kosten und gerichtlichem Verbot.
Unterlassungserklärung bindet 30 Jahre
Die abgegebene Erklärung wirkt als Vertrag – jede spätere Zuwiderhandlung kostet die versprochene Vertragsstrafe. Zu weite Formulierungen („kerngleiche Verstöße“ auf alles) sind der teuerste Fehler im gesamten Verfahren.
Vermeintlich klare Fälle sind es oft nicht
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt: fehlende Benutzung der Gegenmarke, keine Verwechslungsgefahr, Erschöpfung beim Weiterverkauf von Originalware – Verteidigungslinien gibt es mehr, als Abmahner behaupten.
Transparent vor Beauftragung
Die Verteidigung bieten wir zu vorab vereinbarter Vergütung an; im gerichtlichen Verfahren gelten die gesetzlichen Gebühren aus dem – im Markenrecht oft hohen – Streitwert.
Kostenklarheit vor Beauftragung, inklusive realistischer Szenarien (Einigung vs. Verfahren).
Häufig lassen sich die geforderten Abmahnkosten über den Gegenstandswert deutlich reduzieren.
Die gesetzlichen Gebühren können Sie vorab mit unserem RVG-Rechner überschlagen; Grundsätze der Abrechnung erklärt die Seite Honorar & Kosten.
Was wir übernehmen – und was nicht
Abmahnende Kanzlei
Die Gegenseite vertritt den Markeninhaber, nicht die „Rechtslage“. Ihre Formulierungen sind Verhandlungspositionen – behandeln Sie sie auch so.
Häufige Fragen
Nicht ungeprüft. Ist der Anspruch berechtigt, genügt fast immer eine modifizierte Erklärung – enger gefasst, ohne Schuldanerkenntnis, mit angemessener Vertragsstrafenregelung („Hamburger Brauch“). Ist er unberechtigt, wäre die Unterschrift ein teures Geschenk.
Fall prüfen lassen
Laden Sie die Abmahnung hoch – Sie erhalten kurzfristig eine klare Handlungsempfehlung, bevor Fristen ablaufen.
Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
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In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.
