
Markenrechtsverletzung – Ihre Marke konsequent verteidigen
Abmahnung, Verfügung, Klage – schnelle Durchsetzung gegen Verletzer.
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Antwort innerhalb 24 h (werktags)
Kurz beantwortet
Wenn Dritte Ihr Zeichen oder ein verwechselbar ähnliches nutzen, gibt Ihnen das Markengesetz scharfe Werkzeuge: Unterlassung, Auskunft über Herkunft und Umfang, Schadensersatz und Vernichtung (§§ 14, 18, 19 MarkenG). Entscheidend ist Tempo – für die einstweilige Verfügung verlangen die Gerichte zügiges Handeln nach Kenntnis, meist innerhalb etwa eines Monats. Wir sichern Beweise, mahnen ab und setzen Ihre Rechte notfalls im Eilverfahren durch.
Das übernehmen wir für Sie
Verletzungsanalyse: Verwechslungsgefahr, Benutzungslage, Angriffsflächen der Gegenseite.
Beweissicherung: Testkäufe, Dokumentation von Angeboten und Marktplätzen.
Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung – rechtlich präzise und durchsetzungsstark.
Einstweilige Verfügung bei Eilbedürftigkeit; Hauptsacheklage auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
Takedown auf Plattformen (Amazon, eBay, Social Media) und Grenzbeschlagnahme bei Fälschungen.
So läuft das Mandat ab
- 01
Verletzung melden
Sie übermitteln Ihre Markendaten und die beanstandete Nutzung (Links, Fotos, Angebote).
- 02
Analyse und Beweissicherung
Wir bewerten die Erfolgsaussichten, sichern Beweise gerichtsfest und wählen die Verfahrensstrategie.
- 03
Abmahnung oder Eilverfahren
Regelfall Abmahnung mit kurzer Frist; bei hoher Dringlichkeit oder Wiederholungstätern direkt der Verfügungsantrag.
- 04
Durchsetzen und beziffern
Auskunft durchsetzen, Schadensersatz berechnen (Lizenzanalogie, Verletzergewinn oder konkreter Schaden) und vollstrecken.
Das brauchen wir von Ihnen
Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.
- Registernummer(n) Ihrer Marke(n) und Klassenverzeichnis
- Nachweise der Verletzung: URLs, Screenshots, Fotos, Testkauf-Belege
- Angaben zur eigenen Benutzung der Marke (wichtig nach der Schonfrist)
- Bisheriger Kontakt mit dem Verletzer (falls vorhanden)
Was Sie nicht unterschätzen sollten
Dringlichkeit im Eilverfahren
Wer nach Kenntnis der Verletzung zu lange wartet, verliert die Eilbedürftigkeit für die einstweilige Verfügung – je nach Gericht liegt die kritische Grenze bei rund einem Monat. Erst beobachten, dann klagen ist die falsche Reihenfolge.
Eigene Marke muss belastbar sein
Die Gegenseite prüft Ihre Marke auf Schwächen: Benutzungszwang nach fünf Jahren, Löschungsrisiken, Bösgläubigkeit. Vor dem Angriff gehört die eigene Position geprüft.
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
Eine unberechtigte Abmahnung kann Gegenansprüche auslösen (Eingriff in den Gewerbebetrieb). Deshalb: erst saubere Analyse, dann Angriff – nicht umgekehrt.
Transparent vor Beauftragung
Bei berechtigter Durchsetzung schuldet der Verletzer die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten; Streitwerte im Markenrecht sind hoch, entsprechend wirksam ist der Kostendruck auf die Gegenseite.
Kosteneinschätzung mit Szenarien (Abmahnung genügt / Eilverfahren / Hauptsache) vor Beauftragung.
Schadensersatz kann nach Lizenzanalogie, Verletzergewinn oder konkretem Schaden berechnet werden – wir wählen die für Sie stärkste Methode.
Die gesetzlichen Gebühren können Sie vorab mit unserem RVG-Rechner überschlagen; Grundsätze der Abrechnung erklärt die Seite Honorar & Kosten.
Was wir übernehmen – und was nicht
Plattform-Meldeverfahren
Amazon- oder eBay-Takedowns entfernen einzelne Angebote, klären aber nichts rechtlich und verhindern keine Wiederholung. Sie sind Werkzeug innerhalb der Strategie, nicht die Strategie.
Häufige Fragen
Meist ja – nicht wegen des einzelnen Schadensersatzes, sondern wegen der Markenpflege: Geduldete Verletzungen schwächen die Kennzeichnungskraft und laden Nachahmer ein. Die Abmahnkosten trägt bei berechtigtem Vorgehen der Verletzer.
Fall prüfen lassen
Senden Sie Markendaten und Verletzungsnachweise – Sie erhalten eine schnelle Einschätzung, ob und wie wir vorgehen.
Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.
In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.
