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Geprägtes Markensymbol in Büttenpapier
Markenrecht & Gewerblicher Rechtsschutz

Markenrechtsverletzung – Ihre Marke konsequent verteidigen

Abmahnung, Verfügung, Klage – schnelle Durchsetzung gegen Verletzer.

Kurz beantwortet

Wenn Dritte Ihr Zeichen oder ein verwechselbar ähnliches nutzen, gibt Ihnen das Markengesetz scharfe Werkzeuge: Unterlassung, Auskunft über Herkunft und Umfang, Schadensersatz und Vernichtung (§§ 14, 18, 19 MarkenG). Entscheidend ist Tempo – für die einstweilige Verfügung verlangen die Gerichte zügiges Handeln nach Kenntnis, meist innerhalb etwa eines Monats. Wir sichern Beweise, mahnen ab und setzen Ihre Rechte notfalls im Eilverfahren durch.

Leistung

Das übernehmen wir für Sie

  • Verletzungsanalyse: Verwechslungsgefahr, Benutzungslage, Angriffsflächen der Gegenseite.

  • Beweissicherung: Testkäufe, Dokumentation von Angeboten und Marktplätzen.

  • Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung – rechtlich präzise und durchsetzungsstark.

  • Einstweilige Verfügung bei Eilbedürftigkeit; Hauptsacheklage auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

  • Takedown auf Plattformen (Amazon, eBay, Social Media) und Grenzbeschlagnahme bei Fälschungen.

Ablauf

So läuft das Mandat ab

  1. 01

    Verletzung melden

    Sie übermitteln Ihre Markendaten und die beanstandete Nutzung (Links, Fotos, Angebote).

  2. 02

    Analyse und Beweissicherung

    Wir bewerten die Erfolgsaussichten, sichern Beweise gerichtsfest und wählen die Verfahrensstrategie.

  3. 03

    Abmahnung oder Eilverfahren

    Regelfall Abmahnung mit kurzer Frist; bei hoher Dringlichkeit oder Wiederholungstätern direkt der Verfügungsantrag.

  4. 04

    Durchsetzen und beziffern

    Auskunft durchsetzen, Schadensersatz berechnen (Lizenzanalogie, Verletzergewinn oder konkreter Schaden) und vollstrecken.

Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.

Risiken & Fristen

Was Sie nicht unterschätzen sollten

Dringlichkeit im Eilverfahren

Wer nach Kenntnis der Verletzung zu lange wartet, verliert die Eilbedürftigkeit für die einstweilige Verfügung – je nach Gericht liegt die kritische Grenze bei rund einem Monat. Erst beobachten, dann klagen ist die falsche Reihenfolge.

Eigene Marke muss belastbar sein

Die Gegenseite prüft Ihre Marke auf Schwächen: Benutzungszwang nach fünf Jahren, Löschungsrisiken, Bösgläubigkeit. Vor dem Angriff gehört die eigene Position geprüft.

Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

Eine unberechtigte Abmahnung kann Gegenansprüche auslösen (Eingriff in den Gewerbebetrieb). Deshalb: erst saubere Analyse, dann Angriff – nicht umgekehrt.

Kosten

Transparent vor Beauftragung

Bei berechtigter Durchsetzung schuldet der Verletzer die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten; Streitwerte im Markenrecht sind hoch, entsprechend wirksam ist der Kostendruck auf die Gegenseite.

  • Kosteneinschätzung mit Szenarien (Abmahnung genügt / Eilverfahren / Hauptsache) vor Beauftragung.

  • Schadensersatz kann nach Lizenzanalogie, Verletzergewinn oder konkretem Schaden berechnet werden – wir wählen die für Sie stärkste Methode.

Die gesetzlichen Gebühren können Sie vorab mit unserem RVG-Rechner überschlagen; Grundsätze der Abrechnung erklärt die Seite Honorar & Kosten.

Einordnung

Was wir übernehmen – und was nicht

Plattform-Meldeverfahren

Amazon- oder eBay-Takedowns entfernen einzelne Angebote, klären aber nichts rechtlich und verhindern keine Wiederholung. Sie sind Werkzeug innerhalb der Strategie, nicht die Strategie.

FAQ

Häufige Fragen

Meist ja – nicht wegen des einzelnen Schadensersatzes, sondern wegen der Markenpflege: Geduldete Verletzungen schwächen die Kennzeichnungskraft und laden Nachahmer ein. Die Abmahnkosten trägt bei berechtigtem Vorgehen der Verletzer.

Fall prüfen lassen

Senden Sie Markendaten und Verletzungsnachweise – Sie erhalten eine schnelle Einschätzung, ob und wie wir vorgehen.

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.