
Nebenkostenabrechnung erstellen lassen – rechtssicher als Vermieter
Formell korrekt abrechnen, Nachforderungen durchsetzen, Einwendungen abwehren.
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Antwort innerhalb 24 h (werktags)
Kurz beantwortet
Vermieter müssen über Betriebskosten innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen – danach sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB). Wir erstellen oder prüfen Ihre Abrechnung, sichern Umlagefähigkeit und Verteilerschlüssel ab, setzen Nachzahlungen durch und wehren unberechtigte Einwendungen von Mietern ab – für einzelne Wohnungen ebenso wie für Bestände.
Das übernehmen wir für Sie
Erstellung formell und materiell korrekter Betriebskostenabrechnungen aus Ihren Belegen.
Prüfung bestehender Abrechnungen auf Fehler, bevor Mieter sie angreifen.
Durchsetzung von Nachforderungen – außergerichtlich und per Klage.
Abwehr von Einwendungen und Rückforderungsansprüchen der Mieter, Begleitung der Belegeinsicht.
Gestaltung der Umlagevereinbarungen im Mietvertrag für künftige Abrechnungssicherheit.
So läuft das Mandat ab
- 01
Unterlagen digital übermitteln
Mietvertrag, Kostenbelege, Vorjahresabrechnung und Zählerstände – als Scan oder Export Ihrer Verwaltung.
- 02
Abrechnung erstellen oder prüfen
Wir prüfen Umlagefähigkeit (BetrKV), Verteilerschlüssel und Heizkostenverordnung und erstellen die versandfertige Abrechnung.
- 03
Zustellung und Fristenkontrolle
Die Abrechnung geht fristwahrend zu; Nachforderungen werden mit Zahlungsfrist geltend gemacht.
- 04
Durchsetzen oder verteidigen
Bei Nichtzahlung klagen wir die Nachforderung ein; bei Einwendungen der Mieter übernehmen wir die Auseinandersetzung.
Das brauchen wir von Ihnen
Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.
- Mietvertrag mit Betriebskostenvereinbarung
- Kostenbelege bzw. Hausgeldabrechnung / WEG-Jahresabrechnung
- Vorjahresabrechnung und geleistete Vorauszahlungen
- Wohnflächen und Verteilerschlüssel, Zählerstände bei Verbrauchskosten
Was Sie nicht unterschätzen sollten
Zwölfmonatsfrist
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Verspätet = Nachforderung ausgeschlossen, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB).
Formelle Mindestanforderungen
Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Anteil des Mieters, Abzug der Vorauszahlungen – fehlt eines davon nachvollziehbar, ist die Abrechnung formell unwirksam und die Frist läuft weiter.
Nicht umlagefähige Kosten
Verwaltung, Instandhaltung und Bankgebühren sind keine Betriebskosten. Wer sie umlegt, liefert Mietern und deren Vereinen den Hebel gegen die gesamte Abrechnung.
Heizkostenverordnung
Wärme- und Warmwasserkosten sind überwiegend verbrauchsabhängig abzurechnen; Verstöße berechtigen den Mieter zur Kürzung.
Transparent vor Beauftragung
Für Erstellung und Prüfung vereinbaren wir eine vorab bezifferte Vergütung (abhängig von Einheitenzahl und Belegumfang); gerichtliche Durchsetzung läuft nach RVG aus dem Streitwert der Nachforderung.
Schriftliche Kosteneinschätzung vor Beauftragung – auch für wiederkehrende Abrechnungsläufe ganzer Bestände.
Eine korrekt erstellte Abrechnung kostet regelmäßig weniger als eine einzige verlorene Nachforderung.
Die gesetzlichen Gebühren können Sie vorab mit unserem RVG-Rechner überschlagen; Grundsätze der Abrechnung erklärt die Seite Honorar & Kosten.
Was wir übernehmen – und was nicht
Mieterseite
Wir prüfen Abrechnungen ausschließlich für Vermieter – nicht für Mieter, die ihre Abrechnung angreifen wollen.
Hausverwaltung / Abrechnungsdienst
Verwaltungen rechnen ab – wir sichern die rechtliche Seite: Umlagefähigkeit, Fristen, Durchsetzung und Verteidigung vor Gericht. Auf Wunsch direkt mit Ihrer Verwaltung.
Häufige Fragen
Innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Beispiel: Abrechnungsjahr 2025 → Zugang beim Mieter bis 31.12.2026. Danach sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen; Guthaben des Mieters bleiben geschuldet.
Fall prüfen lassen
Übermitteln Sie Vertrag und Belege – Sie erhalten Abrechnung oder Prüfergebnis mit klarer Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.
In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.
