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Gründerzeit-Altbaufassade mit Balkonen im Morgenlicht
Mietrecht für Vermieter

Nebenkostenabrechnung erstellen lassen – rechtssicher als Vermieter

Formell korrekt abrechnen, Nachforderungen durchsetzen, Einwendungen abwehren.

Kurz beantwortet

Vermieter müssen über Betriebskosten innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen – danach sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB). Wir erstellen oder prüfen Ihre Abrechnung, sichern Umlagefähigkeit und Verteilerschlüssel ab, setzen Nachzahlungen durch und wehren unberechtigte Einwendungen von Mietern ab – für einzelne Wohnungen ebenso wie für Bestände.

Leistung

Das übernehmen wir für Sie

  • Erstellung formell und materiell korrekter Betriebskostenabrechnungen aus Ihren Belegen.

  • Prüfung bestehender Abrechnungen auf Fehler, bevor Mieter sie angreifen.

  • Durchsetzung von Nachforderungen – außergerichtlich und per Klage.

  • Abwehr von Einwendungen und Rückforderungsansprüchen der Mieter, Begleitung der Belegeinsicht.

  • Gestaltung der Umlagevereinbarungen im Mietvertrag für künftige Abrechnungssicherheit.

Ablauf

So läuft das Mandat ab

  1. 01

    Unterlagen digital übermitteln

    Mietvertrag, Kostenbelege, Vorjahresabrechnung und Zählerstände – als Scan oder Export Ihrer Verwaltung.

  2. 02

    Abrechnung erstellen oder prüfen

    Wir prüfen Umlagefähigkeit (BetrKV), Verteilerschlüssel und Heizkostenverordnung und erstellen die versandfertige Abrechnung.

  3. 03

    Zustellung und Fristenkontrolle

    Die Abrechnung geht fristwahrend zu; Nachforderungen werden mit Zahlungsfrist geltend gemacht.

  4. 04

    Durchsetzen oder verteidigen

    Bei Nichtzahlung klagen wir die Nachforderung ein; bei Einwendungen der Mieter übernehmen wir die Auseinandersetzung.

Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.

Risiken & Fristen

Was Sie nicht unterschätzen sollten

Zwölfmonatsfrist

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Verspätet = Nachforderung ausgeschlossen, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB).

Formelle Mindestanforderungen

Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Anteil des Mieters, Abzug der Vorauszahlungen – fehlt eines davon nachvollziehbar, ist die Abrechnung formell unwirksam und die Frist läuft weiter.

Nicht umlagefähige Kosten

Verwaltung, Instandhaltung und Bankgebühren sind keine Betriebskosten. Wer sie umlegt, liefert Mietern und deren Vereinen den Hebel gegen die gesamte Abrechnung.

Heizkostenverordnung

Wärme- und Warmwasserkosten sind überwiegend verbrauchsabhängig abzurechnen; Verstöße berechtigen den Mieter zur Kürzung.

Kosten

Transparent vor Beauftragung

Für Erstellung und Prüfung vereinbaren wir eine vorab bezifferte Vergütung (abhängig von Einheitenzahl und Belegumfang); gerichtliche Durchsetzung läuft nach RVG aus dem Streitwert der Nachforderung.

  • Schriftliche Kosteneinschätzung vor Beauftragung – auch für wiederkehrende Abrechnungsläufe ganzer Bestände.

  • Eine korrekt erstellte Abrechnung kostet regelmäßig weniger als eine einzige verlorene Nachforderung.

Die gesetzlichen Gebühren können Sie vorab mit unserem RVG-Rechner überschlagen; Grundsätze der Abrechnung erklärt die Seite Honorar & Kosten.

Einordnung

Was wir übernehmen – und was nicht

Mieterseite

Wir prüfen Abrechnungen ausschließlich für Vermieter – nicht für Mieter, die ihre Abrechnung angreifen wollen.

Hausverwaltung / Abrechnungsdienst

Verwaltungen rechnen ab – wir sichern die rechtliche Seite: Umlagefähigkeit, Fristen, Durchsetzung und Verteidigung vor Gericht. Auf Wunsch direkt mit Ihrer Verwaltung.

FAQ

Häufige Fragen

Innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Beispiel: Abrechnungsjahr 2025 → Zugang beim Mieter bis 31.12.2026. Danach sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen; Guthaben des Mieters bleiben geschuldet.

Fall prüfen lassen

Übermitteln Sie Vertrag und Belege – Sie erhalten Abrechnung oder Prüfergebnis mit klarer Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.