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Gründerzeit-Altbaufassade mit Balkonen im Morgenlicht
Mietrecht für Vermieter

Mieterhöhung durchsetzen – rechtssicher zur angemessenen Miete

Vergleichsmiete, Modernisierung, Index – der richtige Weg zur höheren Miete.

Kurz beantwortet

Zur ortsüblichen Vergleichsmiete können Sie die Miete erhöhen, wenn sie 15 Monate unverändert ist, die Kappungsgrenze (20 %, in vielen Städten 15 % in drei Jahren) eingehalten wird und das Erhöhungsverlangen korrekt begründet ist – etwa mit dem Mietspiegel (§ 558 BGB). Stimmt der Mieter nicht zu, muss binnen weiterer drei Monate auf Zustimmung geklagt werden. Wir wählen den passenden Erhöhungsweg, formulieren das Verlangen und setzen es durch.

Leistung

Das übernehmen wir für Sie

  • Prüfung des Erhöhungspotenzials: Vergleichsmiete, Kappungsgrenze, vertragliche Grenzen.

  • Formsicheres Mieterhöhungsverlangen mit tauglicher Begründung (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachten).

  • Zustimmungsklage bei ausbleibender oder teilweiser Zustimmung (§ 558b BGB).

  • Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Kostenverteilung, Erhöhungserklärung (§§ 555c, 559 BGB).

  • Gestaltung von Index- und Staffelmietvereinbarungen für Neuverträge (§§ 557a, 557b BGB).

Ablauf

So läuft das Mandat ab

  1. 01

    Potenzial ermitteln

    Aktuelle Miete, Mietspiegelwert und Kappungsgrenze ergeben den rechtlich erreichbaren Betrag – ehrlich gerechnet, nicht optimistisch.

  2. 02

    Verlangen formulieren

    Begründetes Erhöhungsverlangen in Textform an alle Mieter, mit korrekter Zustimmungsfrist.

  3. 03

    Zustimmung einholen

    Der Mieter hat bis zum Ablauf des übernächsten Monats Zeit. Teilzustimmungen und Rückfragen beantworten wir für Sie.

  4. 04

    Zustimmung einklagen

    Bleibt die Zustimmung aus, erheben wir fristgerecht Klage – sonst muss das Verfahren von vorn beginnen.

Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.

Risiken & Fristen

Was Sie nicht unterschätzen sollten

Klagefrist nach Zustimmungsfrist

Stimmt der Mieter nicht bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang zu, bleiben nur drei weitere Monate für die Zustimmungsklage (§ 558b Abs. 2 BGB). Wer die Frist verpasst, beginnt von vorn.

Kappungsgrenze und Sperrfrist

Erhöhung frühestens ein Jahr nach der letzten (Zugang beim Mieter nach 12 Monaten, Wirkung nach 15), höchstens 20 % – in Gebieten mit abgesenkter Kappungsgrenze 15 % – innerhalb von drei Jahren.

Begründungsmittel

Ohne taugliche Begründung (Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten) ist das Verlangen formell unwirksam und setzt keine Fristen in Gang.

Modernisierung sauber ankündigen

Die Modernisierungsmieterhöhung (8 % der umlagefähigen Kosten jährlich, gedeckelt nach § 559 Abs. 3a BGB) scheitert häufig an fehlerhafter Ankündigung oder der Abgrenzung zur Instandhaltung.

Kosten

Transparent vor Beauftragung

Erhöhungsverlangen und Beratung nach vorab vereinbarter Vergütung; die Zustimmungsklage läuft nach RVG (Streitwert: Jahresbetrag der Erhöhung).

  • Schriftliche Kosteneinschätzung vor Beauftragung.

  • Die Kosten amortisieren sich regelmäßig innerhalb weniger Monate der durchgesetzten Erhöhung.

Die gesetzlichen Gebühren können Sie vorab mit unserem RVG-Rechner überschlagen; Grundsätze der Abrechnung erklärt die Seite Honorar & Kosten.

Einordnung

Was wir übernehmen – und was nicht

Mieterseite

Wir prüfen Mieterhöhungen ausschließlich auf Vermieterseite – keine Abwehrmandate für Mieter.

FAQ

Häufige Fragen

Zur Vergleichsmiete: Das Verlangen darf dem Mieter frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen; wirksam wird sie, wenn die Miete 15 Monate unverändert war. Insgesamt gilt die Kappungsgrenze von 20 % bzw. 15 % in drei Jahren. Modernisierungs- und Indexerhöhungen folgen eigenen Regeln.

Fall prüfen lassen

Nennen Sie Wohnung und aktuelle Miete – Sie erfahren, welches Erhöhungspotenzial rechtssicher durchsetzbar ist.

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.