
Mieterhöhung durchsetzen – rechtssicher zur angemessenen Miete
Vergleichsmiete, Modernisierung, Index – der richtige Weg zur höheren Miete.
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Antwort innerhalb 24 h (werktags)
Kurz beantwortet
Zur ortsüblichen Vergleichsmiete können Sie die Miete erhöhen, wenn sie 15 Monate unverändert ist, die Kappungsgrenze (20 %, in vielen Städten 15 % in drei Jahren) eingehalten wird und das Erhöhungsverlangen korrekt begründet ist – etwa mit dem Mietspiegel (§ 558 BGB). Stimmt der Mieter nicht zu, muss binnen weiterer drei Monate auf Zustimmung geklagt werden. Wir wählen den passenden Erhöhungsweg, formulieren das Verlangen und setzen es durch.
Das übernehmen wir für Sie
Prüfung des Erhöhungspotenzials: Vergleichsmiete, Kappungsgrenze, vertragliche Grenzen.
Formsicheres Mieterhöhungsverlangen mit tauglicher Begründung (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachten).
Zustimmungsklage bei ausbleibender oder teilweiser Zustimmung (§ 558b BGB).
Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Kostenverteilung, Erhöhungserklärung (§§ 555c, 559 BGB).
Gestaltung von Index- und Staffelmietvereinbarungen für Neuverträge (§§ 557a, 557b BGB).
So läuft das Mandat ab
- 01
Potenzial ermitteln
Aktuelle Miete, Mietspiegelwert und Kappungsgrenze ergeben den rechtlich erreichbaren Betrag – ehrlich gerechnet, nicht optimistisch.
- 02
Verlangen formulieren
Begründetes Erhöhungsverlangen in Textform an alle Mieter, mit korrekter Zustimmungsfrist.
- 03
Zustimmung einholen
Der Mieter hat bis zum Ablauf des übernächsten Monats Zeit. Teilzustimmungen und Rückfragen beantworten wir für Sie.
- 04
Zustimmung einklagen
Bleibt die Zustimmung aus, erheben wir fristgerecht Klage – sonst muss das Verfahren von vorn beginnen.
Das brauchen wir von Ihnen
Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.
- Mietvertrag mit aktueller Miethöhe und bisherigen Erhöhungen
- Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale der Wohnung
- Einschlägiger Mietspiegel (sofern vorhanden) oder Vergleichsdaten
- Bei Modernisierung: Maßnahmen, Kosten, Ankündigungsschreiben
Was Sie nicht unterschätzen sollten
Klagefrist nach Zustimmungsfrist
Stimmt der Mieter nicht bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang zu, bleiben nur drei weitere Monate für die Zustimmungsklage (§ 558b Abs. 2 BGB). Wer die Frist verpasst, beginnt von vorn.
Kappungsgrenze und Sperrfrist
Erhöhung frühestens ein Jahr nach der letzten (Zugang beim Mieter nach 12 Monaten, Wirkung nach 15), höchstens 20 % – in Gebieten mit abgesenkter Kappungsgrenze 15 % – innerhalb von drei Jahren.
Begründungsmittel
Ohne taugliche Begründung (Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten) ist das Verlangen formell unwirksam und setzt keine Fristen in Gang.
Modernisierung sauber ankündigen
Die Modernisierungsmieterhöhung (8 % der umlagefähigen Kosten jährlich, gedeckelt nach § 559 Abs. 3a BGB) scheitert häufig an fehlerhafter Ankündigung oder der Abgrenzung zur Instandhaltung.
Transparent vor Beauftragung
Erhöhungsverlangen und Beratung nach vorab vereinbarter Vergütung; die Zustimmungsklage läuft nach RVG (Streitwert: Jahresbetrag der Erhöhung).
Schriftliche Kosteneinschätzung vor Beauftragung.
Die Kosten amortisieren sich regelmäßig innerhalb weniger Monate der durchgesetzten Erhöhung.
Die gesetzlichen Gebühren können Sie vorab mit unserem RVG-Rechner überschlagen; Grundsätze der Abrechnung erklärt die Seite Honorar & Kosten.
Was wir übernehmen – und was nicht
Mieterseite
Wir prüfen Mieterhöhungen ausschließlich auf Vermieterseite – keine Abwehrmandate für Mieter.
Häufige Fragen
Zur Vergleichsmiete: Das Verlangen darf dem Mieter frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen; wirksam wird sie, wenn die Miete 15 Monate unverändert war. Insgesamt gilt die Kappungsgrenze von 20 % bzw. 15 % in drei Jahren. Modernisierungs- und Indexerhöhungen folgen eigenen Regeln.
Fall prüfen lassen
Nennen Sie Wohnung und aktuelle Miete – Sie erfahren, welches Erhöhungspotenzial rechtssicher durchsetzbar ist.
Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
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In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.
