
Mieter zahlt nicht – so setzen Vermieter Mietrückstände durch
Vom ersten Rückstand bis zur Kündigung und Klage – strukturiert statt zögerlich.
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Antwort innerhalb 24 h (werktags)
Kurz beantwortet
Bei Mietrückständen zählt Struktur statt Zuwarten: Rückstand exakt beziffern, den Mieter mit Frist zur Zahlung auffordern, und sobald die gesetzliche Schwelle erreicht ist – zwei aufeinanderfolgende Termine mit erheblichem Rückstand oder insgesamt zwei Monatsmieten – fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Wir übernehmen Bezifferung, Kündigung und die gerichtliche Durchsetzung von Zahlung und Räumung in einem Zug.
Das übernehmen wir für Sie
Prüfung des Mietkontos und rechtssichere Bezifferung des Rückstands (Miete, Nebenkosten, Nutzungsentschädigung).
Anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung – oft genügt das bereits.
Fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
Gerichtliches Mahnverfahren oder Zahlungsklage, kombiniert mit der Räumungsklage.
Zwangsvollstreckung: Kontopfändung, Gehaltspfändung, Gerichtsvollzieher.
So läuft das Mandat ab
- 01
Mietkonto digital einreichen
Sie übermitteln Mietvertrag und Zahlungsübersicht. Wir erstellen die belastbare Rückstandsaufstellung – die Grundlage für jeden weiteren Schritt.
- 02
Strategie festlegen
Zahlungsaufforderung, sofortige Kündigung oder beides parallel? Wir empfehlen den Weg, der Rückstand und Mietverhältnis Ihrer Zielsetzung entsprechend behandelt.
- 03
Durchsetzen
Anwaltliche Mahnung, Kündigung, Klage – jeweils fristgerecht und formsicher. Sie erhalten jeden Schriftsatz zur Kenntnis.
- 04
Vollstrecken
Aus dem Titel treiben wir die Forderung bei und begleiten – falls gekündigt wurde – die Räumung bis zur Wohnungsübergabe.
Das brauchen wir von Ihnen
Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.
- Mietvertrag inklusive Nachträgen
- Zahlungsübersicht bzw. Kontoauszüge zum Mietkonto
- Bisherige Mahnungen oder Schriftverkehr
- Kontaktdaten des Mieters (soweit aktuell bekannt)
Was Sie nicht unterschätzen sollten
Kündigungsschwelle exakt treffen
Die fristlose Kündigung setzt den gesetzlich definierten Rückstand voraus. Wer zu früh oder mit falscher Berechnung kündigt, verliert das Verfahren – inklusive Kostenlast.
Verjährung
Mietforderungen verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Alte Rückstände sollten rechtzeitig tituliert werden – ein Titel ist 30 Jahre vollstreckbar.
Kaution ist kein Selbstbedienungskonto
Während des laufenden Mietverhältnisses darf die Kaution grundsätzlich nicht mit Rückständen verrechnet werden – das schwächt Ihre Position im Prozess.
Teilzahlungen richtig behandeln
Unklare Verrechnung von Teilzahlungen ist ein klassisches Einfallstor für die Verteidigung. Die Tilgungsreihenfolge muss sauber dokumentiert sein.
Transparent vor Beauftragung
Maßgeblich ist die Höhe des Rückstands (bei kombinierter Räumungsklage zuzüglich Jahreskaltmiete). Es gelten Gerichtskosten und gesetzliche Anwaltsvergütung nach RVG.
Verzugsschaden: Die Kosten der Rechtsverfolgung schuldet grundsätzlich der säumige Mieter als Verzugsschaden.
Vor Beauftragung erhalten Sie eine schriftliche Kosteneinschätzung inklusive realistischer Beitreibungsprognose.
Bestehende Vermieter-Rechtsschutzversicherungen prüfen wir auf Eintrittspflicht.
Die gesetzlichen Gebühren können Sie vorab mit unserem RVG-Rechner überschlagen; Grundsätze der Abrechnung erklärt die Seite Honorar & Kosten.
Was wir übernehmen – und was nicht
Inkassobüro
Inkasso mahnt – bei bestrittenen Forderungen, Kündigung und Räumung endet dessen Spielraum. Wir führen den gesamten Weg bis zum Titel und zur Vollstreckung aus einer Hand.
Mieterseite
Wir vertreten ausschließlich Vermieter und Eigentümer. Mieter mit Zahlungsschwierigkeiten verweisen wir an Schuldnerberatung und Mietervereine.
Häufige Fragen
Wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil in Verzug ist oder der Gesamtrückstand zwei Monatsmieten erreicht (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Ob die Schwelle in Ihrem Fall erreicht ist, prüfen wir anhand des Mietkontos – hier entscheiden Details wie Teilzahlungen und Nebenkostenpositionen.
Fall prüfen lassen
Übermitteln Sie Mietvertrag und Zahlungsübersicht – Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Kündigung, Klage und Beitreibungschancen.
Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
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In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.
