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Gründerzeit-Altbaufassade mit Balkonen im Morgenlicht
Mietrecht für Vermieter

Mieter zahlt nicht – so setzen Vermieter Mietrückstände durch

Vom ersten Rückstand bis zur Kündigung und Klage – strukturiert statt zögerlich.

Kurz beantwortet

Bei Mietrückständen zählt Struktur statt Zuwarten: Rückstand exakt beziffern, den Mieter mit Frist zur Zahlung auffordern, und sobald die gesetzliche Schwelle erreicht ist – zwei aufeinanderfolgende Termine mit erheblichem Rückstand oder insgesamt zwei Monatsmieten – fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Wir übernehmen Bezifferung, Kündigung und die gerichtliche Durchsetzung von Zahlung und Räumung in einem Zug.

Leistung

Das übernehmen wir für Sie

  • Prüfung des Mietkontos und rechtssichere Bezifferung des Rückstands (Miete, Nebenkosten, Nutzungsentschädigung).

  • Anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung – oft genügt das bereits.

  • Fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs.

  • Gerichtliches Mahnverfahren oder Zahlungsklage, kombiniert mit der Räumungsklage.

  • Zwangsvollstreckung: Kontopfändung, Gehaltspfändung, Gerichtsvollzieher.

Ablauf

So läuft das Mandat ab

  1. 01

    Mietkonto digital einreichen

    Sie übermitteln Mietvertrag und Zahlungsübersicht. Wir erstellen die belastbare Rückstandsaufstellung – die Grundlage für jeden weiteren Schritt.

  2. 02

    Strategie festlegen

    Zahlungsaufforderung, sofortige Kündigung oder beides parallel? Wir empfehlen den Weg, der Rückstand und Mietverhältnis Ihrer Zielsetzung entsprechend behandelt.

  3. 03

    Durchsetzen

    Anwaltliche Mahnung, Kündigung, Klage – jeweils fristgerecht und formsicher. Sie erhalten jeden Schriftsatz zur Kenntnis.

  4. 04

    Vollstrecken

    Aus dem Titel treiben wir die Forderung bei und begleiten – falls gekündigt wurde – die Räumung bis zur Wohnungsübergabe.

Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.

Risiken & Fristen

Was Sie nicht unterschätzen sollten

Kündigungsschwelle exakt treffen

Die fristlose Kündigung setzt den gesetzlich definierten Rückstand voraus. Wer zu früh oder mit falscher Berechnung kündigt, verliert das Verfahren – inklusive Kostenlast.

Verjährung

Mietforderungen verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Alte Rückstände sollten rechtzeitig tituliert werden – ein Titel ist 30 Jahre vollstreckbar.

Kaution ist kein Selbstbedienungskonto

Während des laufenden Mietverhältnisses darf die Kaution grundsätzlich nicht mit Rückständen verrechnet werden – das schwächt Ihre Position im Prozess.

Teilzahlungen richtig behandeln

Unklare Verrechnung von Teilzahlungen ist ein klassisches Einfallstor für die Verteidigung. Die Tilgungsreihenfolge muss sauber dokumentiert sein.

Kosten

Transparent vor Beauftragung

Maßgeblich ist die Höhe des Rückstands (bei kombinierter Räumungsklage zuzüglich Jahreskaltmiete). Es gelten Gerichtskosten und gesetzliche Anwaltsvergütung nach RVG.

  • Verzugsschaden: Die Kosten der Rechtsverfolgung schuldet grundsätzlich der säumige Mieter als Verzugsschaden.

  • Vor Beauftragung erhalten Sie eine schriftliche Kosteneinschätzung inklusive realistischer Beitreibungsprognose.

  • Bestehende Vermieter-Rechtsschutzversicherungen prüfen wir auf Eintrittspflicht.

Die gesetzlichen Gebühren können Sie vorab mit unserem RVG-Rechner überschlagen; Grundsätze der Abrechnung erklärt die Seite Honorar & Kosten.

Einordnung

Was wir übernehmen – und was nicht

Inkassobüro

Inkasso mahnt – bei bestrittenen Forderungen, Kündigung und Räumung endet dessen Spielraum. Wir führen den gesamten Weg bis zum Titel und zur Vollstreckung aus einer Hand.

Mieterseite

Wir vertreten ausschließlich Vermieter und Eigentümer. Mieter mit Zahlungsschwierigkeiten verweisen wir an Schuldnerberatung und Mietervereine.

FAQ

Häufige Fragen

Wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil in Verzug ist oder der Gesamtrückstand zwei Monatsmieten erreicht (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Ob die Schwelle in Ihrem Fall erreicht ist, prüfen wir anhand des Mietkontos – hier entscheiden Details wie Teilzahlungen und Nebenkostenpositionen.

Fall prüfen lassen

Übermitteln Sie Mietvertrag und Zahlungsübersicht – Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Kündigung, Klage und Beitreibungschancen.

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.