Kurzantwort
Die Kosten der GmbH-Gründung bestehen aus drei Blöcken: gesetzlich festgelegte Notar- und Registerkosten nach dem GNotKG (abhängig vom Stammkapital, insgesamt mehrere hundert Euro), das vorab vereinbarte Anwaltshonorar für das Vertragswerk und laufende Folgekosten wie IHK-Beitrag und Buchführung. Das Stammkapital von 25.000 Euro ist kein Kostenblock, sondern Vermögen der Gesellschaft, mit dem sie arbeitet. Das Musterprotokoll spart nur am Gründungstag – ab zwei Gesellschaftern ist die individuelle Satzung meist die wirtschaftlichere Wahl.
Welche Kostenblöcke bei der GmbH-Gründung anfallen
Die Kosten einer GmbH-Gründung setzen sich aus drei Blöcken zusammen: den gesetzlich festgelegten Notar- und Registerkosten, dem Honorar für anwaltliche Beratung und Vertragsgestaltung sowie den laufenden Folgekosten nach der Gründung. Häufig wird als vierter Posten das Stammkapital genannt – das ist irreführend: Das Stammkapital ist keine Gebühr, sondern Vermögen Ihrer Gesellschaft, mit dem sie arbeitet.
Notar- und Registerkosten: gesetzlich festgelegt
Notargebühren und die Gebühren des Registergerichts sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) verbindlich geregelt – kein Notar darf davon nach oben oder unten abweichen. Die Höhe hängt vor allem vom Geschäftswert ab, also insbesondere vom Stammkapital, sowie davon, ob mit Musterprotokoll oder individueller Satzung gegründet wird und ob eine oder mehrere Personen beteiligt sind. Für eine Standardgründung mit 25.000 Euro Stammkapital sollten Sie insgesamt mit mehreren hundert Euro für Beurkundung, Entwurf, Registeranmeldung und Eintragung rechnen; individuelle Satzungen und Mehrpersonen-Gründungen liegen über einer Musterprotokoll-Gründung. Den exakten Betrag kann Ihnen der Notar vor dem Termin nennen.
Wer trägt die Gründungskosten: Gesellschaft oder Gesellschafter?
Ein oft übersehener Punkt: Die Kosten der Gründung dürfen der GmbH nur dann auferlegt werden, wenn die Satzung das ausdrücklich vorsieht (sogenannter Gründungsaufwand, der Höhe nach beziffert). Fehlt eine solche Klausel, tragen die Gesellschafter Notar-, Register- und Beratungskosten aus eigener Tasche. Eine gut gestaltete Satzung regelt das mit – ein kleines Beispiel dafür, dass die Satzungsgestaltung auch wirtschaftlich unmittelbar wirkt.
Anwaltshonorar: vorab vereinbart statt überraschend
Anwaltliche Leistungen bei der Gründung – Strukturberatung, Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftervereinbarung, Geschäftsführervertrag – werden üblicherweise als vorab vereinbartes Pauschal- oder Festhonorar abgerechnet, abhängig von Gesellschafterzahl und Regelungstiefe. Sie kennen die Kosten also, bevor Sie beauftragen. Wie sich anwaltliche Vergütung generell zusammensetzt, erklärt die Seite Honorar & Kosten; den Umfang einer anwaltlich begleiteten Gründung beschreibt die Leistungsseite GmbH gründen.
Stammkapital ist kein Kostenblock
Die 25.000 Euro Mindeststammkapital (vor der Anmeldung mindestens 12.500 Euro einzuzahlen) verlassen Ihr Vermögen nicht – sie wechseln nur die Tasche: vom Privatkonto auf das Konto Ihrer GmbH. Die Gesellschaft darf damit Waren kaufen, Miete zahlen und Personal finanzieren. Wirtschaftlich ist das Stammkapital also Betriebsmittelausstattung, keine Gründungsgebühr. Wer die Einzahlung scheut, sollte die Rechtsformfrage stellen – dazu der Vergleich UG oder GmbH – und nicht am Kapital der eigenen Gesellschaft sparen.
Musterprotokoll oder individuelle Satzung: die wirtschaftliche Rechnung
Das Musterprotokoll spart bei der Gründung Notarkosten und Anwaltshonorar – das ist seine ganze Ersparnis. Dem stehen Risiken gegenüber, die im Konfliktfall ein Vielfaches kosten:
- Keine Regeln zu Ausstieg, Abfindung und Anteilsübertragung – der erste Gesellschafterstreit trifft eine ungeregelte Gesellschaft.
- Jede spätere Ergänzung erfordert eine notariell beurkundete Satzungsänderung mit Dreiviertelmehrheit – die vermeintliche Ersparnis wird nachgeholt, mit Aufschlag.
- Bei Investoren, Mitarbeiterbeteiligung oder Nachfolge ist der Wechsel zur individuellen Satzung ohnehin fällig.
Als Faustregel: Für die Ein-Personen-GmbH ohne Sonderwünsche kann das Musterprotokoll wirtschaftlich sinnvoll sein. Ab zwei Gesellschaftern ist die individuelle Satzung fast immer die günstigere Entscheidung – nur eben über die Lebensdauer der Gesellschaft gerechnet statt über den Gründungstag.
Folgekosten: was nach der Gründung regelmäßig anfällt
Die Gründungskosten sind einmalig – teurer ist auf Dauer der Betrieb der Rechtsform. Kalkulieren Sie realistisch:
- IHK-Beitrag: Die GmbH ist Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer; die Beitragshöhe richtet sich nach dem Ertrag.
- Buchführung und Jahresabschluss: Die GmbH ist zur doppelten Buchführung und zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet – die konkrete Ausgestaltung und die Kosten klären Sie mit Ihrer Steuerberatung; das ist keine anwaltliche Leistung.
- Bankkonto und Versicherungen: Geschäftskonto-Gebühren, Betriebshaftpflicht, je nach Tätigkeit D&O-Versicherung für die Geschäftsführung.
- Transparenzregister: Die Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten ist Pflicht; für die Führung des Registers fällt eine Jahresgebühr an.
Diese Positionen fallen unabhängig davon an, ob Sie mit Musterprotokoll oder individueller Satzung gegründet haben. Wer die GmbH-Kosten vergleicht, sollte deshalb Gründungskosten und Betriebskosten der Rechtsform getrennt betrachten – und die Gründung dort sauber aufsetzen, wo Fehler später am teuersten sind: im Vertragswerk. Den Ablauf im Einzelnen zeigt der Beitrag GmbH gründen: Schritte und Unterlagen.
Rechtsgrundlagen
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine Einschätzung Ihrer konkreten Situation nutzen Sie die Mandatsanfrage.
Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
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