Zum Inhalt springen
ao-law
Sandstein-Villa mit gepflegtem Vorgarten in der Abendsonne
Immobilienrecht

Anwalt beim Immobilienkauf – Käuferinteressen absichern

Vom Angebot bis zur Übergabe – rechtliche Begleitung auf Käuferseite.

Kurz beantwortet

Beim Immobilienkauf verteidigt niemand automatisch Ihre Interessen: Der Makler will den Abschluss, der Notar ist neutral, der Verkäufer kennt das Objekt besser als Sie. Anwaltliche Käuferbegleitung heißt: Unterlagen und Grundbuch verstehen, Risiken vor der Reservierung erkennen, den Kaufvertrag in Ihrem Interesse verhandeln und die Abwicklung bis zur Schlüsselübergabe absichern – vollständig digital, bundesweit.

Leistung

Das übernehmen wir für Sie

  • Rechtliche Sichtung der Objektunterlagen: Grundbuch, Baulasten-Hinweise, Erschließung, Miet- oder Pachtverhältnisse.

  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, WEG-Protokolle und Hausgeldsituation.

  • Prüfung und Verhandlung des Kaufvertragsentwurfs (siehe eigene Leistungsseite).

  • Begleitung der Abwicklung: Fälligkeit, Lastenfreistellung, Übergabeprotokoll.

  • Beratung zu Reservierungsvereinbarungen und Maklerprovision.

Ablauf

So läuft das Mandat ab

  1. 01

    Objekt und Stand schildern

    Sie beschreiben Objekt, Verhandlungsstand und Zeitplan – daraus ergibt sich, welche Prüfungen jetzt dran sind.

  2. 02

    Unterlagen-Check

    Wir benennen, welche Unterlagen Sie anfordern sollten, und werten sie rechtlich aus – bevor Sie sich binden.

  3. 03

    Vertrag verhandeln

    Kaufvertragsprüfung mit konkreten Änderungsvorschlägen; wir kommunizieren auf Wunsch direkt mit Notar und Gegenseite.

  4. 04

    Abwicklung begleiten

    Von der Beurkundung bis zur Übergabe behalten wir Fälligkeiten und Pflichten im Blick – Ihr Geld fließt erst, wenn Ihre Position gesichert ist.

Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.

Risiken & Fristen

Was Sie nicht unterschätzen sollten

Reservierung ist kein Schutz

Reservierungsvereinbarungen binden rechtlich kaum und kosten teils Gebühren, ohne Ihnen das Objekt zu sichern. Verbindlich wird es erst mit der Beurkundung.

Bestehende Mietverhältnisse

Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Sie übernehmen bestehende Mietverträge mit allen Pflichten. Wer selbst einziehen will, muss Eigenbedarf und mögliche Sperrfristen vorher realistisch bewerten.

WEG-Lasten bei Wohnungen

Beschlossene Sonderumlagen, Instandhaltungsstau und laufende Rechtsstreitigkeiten der Gemeinschaft kauft man mit – sie stehen in den Protokollen, nicht im Exposé.

Finanzierungsrisiko

Der beurkundete Vertrag verpflichtet unabhängig von Ihrer Finanzierung. Der Zeitplan von Kreditzusage und Beurkundung muss zusammenpassen.

Kosten

Transparent vor Beauftragung

Vergütung nach Umfang der Begleitung – von der reinen Vertragsprüfung bis zur vollständigen Kaufbegleitung. Festlegung vor Beauftragung.

  • Module sind einzeln beauftragbar; die Vertragsprüfung ist der Kern.

  • Verbindliche Kostenangabe vorab, getrennt von Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten.

Einordnung

Was wir übernehmen – und was nicht

Notar

Beurkundet neutral und wickelt ab – vertritt aber nicht Ihre Interessen gegenüber dem Verkäufer.

Bausachverständiger

Die technische Substanz (Feuchtigkeit, Statik, Sanierungsbedarf) prüft ein Bausachverständiger. Wir arbeiten mit dessen Befund und übersetzen ihn in Vertragsregelungen.

Steuerberatung

Steuerliche Gestaltung (Abschreibung, Kaufpreisaufteilung, Spekulationsfrist) gehört zur Steuerberatung – wir koordinieren bei Bedarf.

FAQ

Häufige Fragen

Idealerweise vor der Reservierung oder sobald der Vertragsentwurf angekündigt ist. Je früher, desto mehr lässt sich verhandeln – nach der Beurkundung bleibt nur noch Schadensbegrenzung.

Fall prüfen lassen

Schildern Sie Objekt und Stand – Sie erfahren, welche Prüfungen jetzt sinnvoll sind und was sie kosten.

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.