
Anwalt beim Immobilienkauf – Käuferinteressen absichern
Vom Angebot bis zur Übergabe – rechtliche Begleitung auf Käuferseite.
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Antwort innerhalb 24 h (werktags)
Kurz beantwortet
Beim Immobilienkauf verteidigt niemand automatisch Ihre Interessen: Der Makler will den Abschluss, der Notar ist neutral, der Verkäufer kennt das Objekt besser als Sie. Anwaltliche Käuferbegleitung heißt: Unterlagen und Grundbuch verstehen, Risiken vor der Reservierung erkennen, den Kaufvertrag in Ihrem Interesse verhandeln und die Abwicklung bis zur Schlüsselübergabe absichern – vollständig digital, bundesweit.
Das übernehmen wir für Sie
Rechtliche Sichtung der Objektunterlagen: Grundbuch, Baulasten-Hinweise, Erschließung, Miet- oder Pachtverhältnisse.
Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, WEG-Protokolle und Hausgeldsituation.
Prüfung und Verhandlung des Kaufvertragsentwurfs (siehe eigene Leistungsseite).
Begleitung der Abwicklung: Fälligkeit, Lastenfreistellung, Übergabeprotokoll.
Beratung zu Reservierungsvereinbarungen und Maklerprovision.
So läuft das Mandat ab
- 01
Objekt und Stand schildern
Sie beschreiben Objekt, Verhandlungsstand und Zeitplan – daraus ergibt sich, welche Prüfungen jetzt dran sind.
- 02
Unterlagen-Check
Wir benennen, welche Unterlagen Sie anfordern sollten, und werten sie rechtlich aus – bevor Sie sich binden.
- 03
Vertrag verhandeln
Kaufvertragsprüfung mit konkreten Änderungsvorschlägen; wir kommunizieren auf Wunsch direkt mit Notar und Gegenseite.
- 04
Abwicklung begleiten
Von der Beurkundung bis zur Übergabe behalten wir Fälligkeiten und Pflichten im Blick – Ihr Geld fließt erst, wenn Ihre Position gesichert ist.
Das brauchen wir von Ihnen
Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.
- Exposé und bisherige Kommunikation
- Grundbuchauszug (sofern vorhanden)
- Kaufvertragsentwurf (sobald er vorliegt)
- Bei Wohnungen: Teilungserklärung, WEG-Protokolle, Wirtschaftsplan/Hausgeldabrechnung
Was Sie nicht unterschätzen sollten
Reservierung ist kein Schutz
Reservierungsvereinbarungen binden rechtlich kaum und kosten teils Gebühren, ohne Ihnen das Objekt zu sichern. Verbindlich wird es erst mit der Beurkundung.
Bestehende Mietverhältnisse
Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Sie übernehmen bestehende Mietverträge mit allen Pflichten. Wer selbst einziehen will, muss Eigenbedarf und mögliche Sperrfristen vorher realistisch bewerten.
WEG-Lasten bei Wohnungen
Beschlossene Sonderumlagen, Instandhaltungsstau und laufende Rechtsstreitigkeiten der Gemeinschaft kauft man mit – sie stehen in den Protokollen, nicht im Exposé.
Finanzierungsrisiko
Der beurkundete Vertrag verpflichtet unabhängig von Ihrer Finanzierung. Der Zeitplan von Kreditzusage und Beurkundung muss zusammenpassen.
Transparent vor Beauftragung
Vergütung nach Umfang der Begleitung – von der reinen Vertragsprüfung bis zur vollständigen Kaufbegleitung. Festlegung vor Beauftragung.
Module sind einzeln beauftragbar; die Vertragsprüfung ist der Kern.
Verbindliche Kostenangabe vorab, getrennt von Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten.
Was wir übernehmen – und was nicht
Notar
Beurkundet neutral und wickelt ab – vertritt aber nicht Ihre Interessen gegenüber dem Verkäufer.
Bausachverständiger
Die technische Substanz (Feuchtigkeit, Statik, Sanierungsbedarf) prüft ein Bausachverständiger. Wir arbeiten mit dessen Befund und übersetzen ihn in Vertragsregelungen.
Steuerberatung
Steuerliche Gestaltung (Abschreibung, Kaufpreisaufteilung, Spekulationsfrist) gehört zur Steuerberatung – wir koordinieren bei Bedarf.
Häufige Fragen
Idealerweise vor der Reservierung oder sobald der Vertragsentwurf angekündigt ist. Je früher, desto mehr lässt sich verhandeln – nach der Beurkundung bleibt nur noch Schadensbegrenzung.
Fall prüfen lassen
Schildern Sie Objekt und Stand – Sie erfahren, welche Prüfungen jetzt sinnvoll sind und was sie kosten.
Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.
In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.
