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Gründerzeit-Altbaufassade mit Balkonen im Morgenlicht
Mietrecht für Vermieter

Eigenbedarfskündigung – als Eigentümer richtig durchsetzen

Vom Kündigungsschreiben bis zum Räumungsurteil – Eigenbedarf, der Bestand hat.

Kurz beantwortet

Die Eigenbedarfskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) trägt nur, wenn Sie die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige Ihres Haushalts ernsthaft und nachvollziehbar benötigen – und das im Kündigungsschreiben konkret begründen: Wer zieht ein, warum, warum gerade diese Wohnung. Formelhafte Begründungen sind das häufigste Scheiterrisiko. Wir prüfen die Voraussetzungen, formulieren die Kündigung und setzen sie bis zur Räumung durch.

Leistung

Das übernehmen wir für Sie

  • Prüfung, ob der geplante Bedarf rechtlich als Eigenbedarf trägt (begünstigter Personenkreis, Ernsthaftigkeit, kein Rechtsmissbrauch).

  • Prüfung von Sperrfristen (§ 577a BGB) und vertraglichen Kündigungsausschlüssen.

  • Formulierung der Kündigung mit belastbarer, konkreter Begründung.

  • Reaktion auf Härtefall-Widerspruch des Mieters (§ 574 BGB) und Verhandlung von Auszugsvereinbarungen.

  • Räumungsklage und Vollstreckung, falls der Mieter nicht auszieht.

Ablauf

So läuft das Mandat ab

  1. 01

    Bedarf dokumentieren

    Wir klären, für wen und wozu die Wohnung benötigt wird, und sichern die Begründung ab – bevor gekündigt wird.

  2. 02

    Fristen und Sperrfristen prüfen

    Kündigungsfrist nach Wohndauer, Sperrfristen nach Umwandlung, vertragliche Besonderheiten – daraus ergibt sich der früheste Endtermin.

  3. 03

    Kündigung aussprechen

    Formsicheres Kündigungsschreiben mit konkreter Bedarfsbegründung, korrekt an alle Mieter zugestellt.

  4. 04

    Auszug erreichen

    Einvernehmliche Lösung (Auszugsvereinbarung, ggf. gegen Abfindung) oder Räumungsklage – je nachdem, was schneller und wirtschaftlicher zum Ziel führt.

Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.

Risiken & Fristen

Was Sie nicht unterschätzen sollten

Formelhafte Begründung

„Wir benötigen die Wohnung für Familienangehörige“ genügt nicht. Das Gericht verlangt konkrete Angaben zu Person und Nutzungsinteresse – fehlt das im Schreiben, ist die Kündigung formell unwirksam.

Sperrfrist nach Umwandlung

Wurde die vermietete Wohnung in Wohnungseigentum umgewandelt und danach verkauft, gilt eine Kündigungssperrfrist von drei Jahren, je nach Landesverordnung bis zu zehn Jahren (§ 577a BGB).

Vorgetäuschter Eigenbedarf

Entfällt der Bedarf oder war er nur vorgeschoben, drohen erhebliche Schadensersatzansprüche des Mieters (Umzugskosten, Mietdifferenz). Der Bedarf muss real sein und bleiben – fällt er vor Ablauf der Kündigungsfrist weg, muss der Mieter informiert werden.

Härtefall-Widerspruch

Alter, Krankheit, lange Mietdauer oder fehlender Ersatzwohnraum können zur Fortsetzung des Mietverhältnisses führen (§ 574 BGB). Die Abwägung will vorbereitet sein – mit Fakten, nicht mit Empörung.

Kosten

Transparent vor Beauftragung

Beratung und Kündigungsschreiben rechnen wir nach vorab vereinbarter Vergütung ab; für ein anschließendes Räumungsverfahren gelten die gesetzlichen Gebühren (Streitwert: Jahreskaltmiete).

  • Schriftliche Kosteneinschätzung vor Beauftragung.

  • Auch wirtschaftliche Alternativen werden beziffert – eine Auszugsvereinbarung mit Abfindung ist oft schneller und günstiger als ein zweijähriger Prozess.

Die gesetzlichen Gebühren können Sie vorab mit unserem RVG-Rechner überschlagen; Grundsätze der Abrechnung erklärt die Seite Honorar & Kosten.

Einordnung

Was wir übernehmen – und was nicht

Mieterseite

Wir vertreten ausschließlich Eigentümer. Mieter, die eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben, verweisen wir an Mietervereine.

FAQ

Häufige Fragen

Für sich selbst, Familienangehörige (z.B. Kinder, Eltern, Geschwister) und Angehörige Ihres Haushalts. Bei entfernteren Verwandten verlangt die Rechtsprechung eine besondere persönliche Bindung. Juristische Personen (GmbH, AG) können keinen Eigenbedarf geltend machen; bei Personengesellschaften und Miteigentümergemeinschaften gelten Sonderregeln.

Fall prüfen lassen

Schildern Sie Ihren Nutzungswunsch – Sie erfahren, ob der Eigenbedarf trägt, welche Fristen gelten und welcher Weg am schnellsten zur Wohnung führt.

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.