
Eigenbedarfskündigung – als Eigentümer richtig durchsetzen
Vom Kündigungsschreiben bis zum Räumungsurteil – Eigenbedarf, der Bestand hat.
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Antwort innerhalb 24 h (werktags)
Kurz beantwortet
Die Eigenbedarfskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) trägt nur, wenn Sie die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige Ihres Haushalts ernsthaft und nachvollziehbar benötigen – und das im Kündigungsschreiben konkret begründen: Wer zieht ein, warum, warum gerade diese Wohnung. Formelhafte Begründungen sind das häufigste Scheiterrisiko. Wir prüfen die Voraussetzungen, formulieren die Kündigung und setzen sie bis zur Räumung durch.
Das übernehmen wir für Sie
Prüfung, ob der geplante Bedarf rechtlich als Eigenbedarf trägt (begünstigter Personenkreis, Ernsthaftigkeit, kein Rechtsmissbrauch).
Prüfung von Sperrfristen (§ 577a BGB) und vertraglichen Kündigungsausschlüssen.
Formulierung der Kündigung mit belastbarer, konkreter Begründung.
Reaktion auf Härtefall-Widerspruch des Mieters (§ 574 BGB) und Verhandlung von Auszugsvereinbarungen.
Räumungsklage und Vollstreckung, falls der Mieter nicht auszieht.
So läuft das Mandat ab
- 01
Bedarf dokumentieren
Wir klären, für wen und wozu die Wohnung benötigt wird, und sichern die Begründung ab – bevor gekündigt wird.
- 02
Fristen und Sperrfristen prüfen
Kündigungsfrist nach Wohndauer, Sperrfristen nach Umwandlung, vertragliche Besonderheiten – daraus ergibt sich der früheste Endtermin.
- 03
Kündigung aussprechen
Formsicheres Kündigungsschreiben mit konkreter Bedarfsbegründung, korrekt an alle Mieter zugestellt.
- 04
Auszug erreichen
Einvernehmliche Lösung (Auszugsvereinbarung, ggf. gegen Abfindung) oder Räumungsklage – je nachdem, was schneller und wirtschaftlicher zum Ziel führt.
Das brauchen wir von Ihnen
Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.
- Mietvertrag inklusive Nachträgen
- Angaben zur Bedarfsperson und zum konkreten Nutzungswunsch
- Grundbuchauszug bzw. Nachweis des Eigentums und Erwerbsdatum
- Bei Wohnungseigentum: Datum der Umwandlung/des Erwerbs (Sperrfrist)
Was Sie nicht unterschätzen sollten
Formelhafte Begründung
„Wir benötigen die Wohnung für Familienangehörige“ genügt nicht. Das Gericht verlangt konkrete Angaben zu Person und Nutzungsinteresse – fehlt das im Schreiben, ist die Kündigung formell unwirksam.
Sperrfrist nach Umwandlung
Wurde die vermietete Wohnung in Wohnungseigentum umgewandelt und danach verkauft, gilt eine Kündigungssperrfrist von drei Jahren, je nach Landesverordnung bis zu zehn Jahren (§ 577a BGB).
Vorgetäuschter Eigenbedarf
Entfällt der Bedarf oder war er nur vorgeschoben, drohen erhebliche Schadensersatzansprüche des Mieters (Umzugskosten, Mietdifferenz). Der Bedarf muss real sein und bleiben – fällt er vor Ablauf der Kündigungsfrist weg, muss der Mieter informiert werden.
Härtefall-Widerspruch
Alter, Krankheit, lange Mietdauer oder fehlender Ersatzwohnraum können zur Fortsetzung des Mietverhältnisses führen (§ 574 BGB). Die Abwägung will vorbereitet sein – mit Fakten, nicht mit Empörung.
Transparent vor Beauftragung
Beratung und Kündigungsschreiben rechnen wir nach vorab vereinbarter Vergütung ab; für ein anschließendes Räumungsverfahren gelten die gesetzlichen Gebühren (Streitwert: Jahreskaltmiete).
Schriftliche Kosteneinschätzung vor Beauftragung.
Auch wirtschaftliche Alternativen werden beziffert – eine Auszugsvereinbarung mit Abfindung ist oft schneller und günstiger als ein zweijähriger Prozess.
Die gesetzlichen Gebühren können Sie vorab mit unserem RVG-Rechner überschlagen; Grundsätze der Abrechnung erklärt die Seite Honorar & Kosten.
Was wir übernehmen – und was nicht
Mieterseite
Wir vertreten ausschließlich Eigentümer. Mieter, die eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben, verweisen wir an Mietervereine.
Häufige Fragen
Für sich selbst, Familienangehörige (z.B. Kinder, Eltern, Geschwister) und Angehörige Ihres Haushalts. Bei entfernteren Verwandten verlangt die Rechtsprechung eine besondere persönliche Bindung. Juristische Personen (GmbH, AG) können keinen Eigenbedarf geltend machen; bei Personengesellschaften und Miteigentümergemeinschaften gelten Sonderregeln.
Fall prüfen lassen
Schildern Sie Ihren Nutzungswunsch – Sie erfahren, ob der Eigenbedarf trägt, welche Fristen gelten und welcher Weg am schnellsten zur Wohnung führt.
Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.
In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.
