Zum Inhalt springen
ao-law
Gründerzeit-Altbaufassade mit Balkonen im Morgenlicht
Mietrecht für Vermieter

Anwalt für Räumungsklage – Wohnung rechtssicher zurückerhalten

Von der Kündigung bis zur Zwangsräumung – konsequente Durchsetzung Ihres Räumungsanspruchs.

Kurz beantwortet

Zahlt Ihr Mieter nicht oder zieht nach wirksamer Kündigung nicht aus, führt an der Räumungsklage meist kein Weg vorbei: Nur ein gerichtliches Räumungsurteil erlaubt die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher. Wir prüfen Ihre Kündigung, erheben die Klage beim zuständigen Amtsgericht und begleiten das Verfahren bis zur Herausgabe der Wohnung – eigenmächtiges Räumen ohne Titel ist verboten und macht Sie schadensersatzpflichtig.

Leistung

Das übernehmen wir für Sie

  • Prüfung, ob eine wirksame Kündigung vorliegt – oder Nachholung einer rechtssicheren (fristlosen und hilfsweise ordentlichen) Kündigung.

  • Erhebung der Räumungsklage beim Amtsgericht am Ort der Mietsache, kombiniert mit der Zahlungsklage für Mietrückstände.

  • Reaktion auf Schutzbehauptungen des Mieters (Mängeleinwände, Härtefallantrag, Schonfristzahlung).

  • Beantragung der Zwangsräumung aus dem Urteil, auf Wunsch als kostensparende Variante nach dem Berliner Modell.

  • Durchsetzung von Mietrückständen und Nutzungsentschädigung bis zur tatsächlichen Rückgabe.

Ablauf

So läuft das Mandat ab

  1. 01

    Unterlagen digital einreichen

    Sie übermitteln Mietvertrag, Kündigung, Zahlungsübersicht und bisherigen Schriftverkehr über die Mandatsanfrage – vollständig digital.

  2. 02

    Ersteinschätzung und Strategie

    Sie erhalten eine klare Einschätzung: Ist die Kündigung belastbar? Welche Fristen laufen? Lohnt vorab eine letzte Zahlungsaufforderung oder gehen wir direkt in die Klage?

  3. 03

    Klage und Verfahren

    Wir formulieren die Räumungs- und Zahlungsklage, reichen sie beim Amtsgericht ein und führen das Verfahren – Sie werden über jeden Verfahrensschritt informiert.

  4. 04

    Urteil und Zwangsräumung

    Nach dem Räumungsurteil beauftragen wir den Gerichtsvollzieher und koordinieren die Räumung, bis Sie die Wohnung tatsächlich zurückerhalten.

Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

Alles lässt sich digital über die Mandatsanfrage übermitteln – fehlende Unterlagen klären wir im ersten Gespräch.

Risiken & Fristen

Was Sie nicht unterschätzen sollten

Schonfristzahlung

Bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann der Mieter die Kündigung durch vollständige Zahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage unwirksam machen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Eine hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung bleibt davon nach der Rechtsprechung des BGH unberührt – deshalb kündigen wir immer zweigleisig.

Formfehler kosten Monate

Unwirksame Kündigungen (falsche Begründung, fehlende Abmahnung, falsche Empfänger) sind der häufigste Grund, warum Räumungsverfahren verloren gehen oder neu begonnen werden müssen.

Keine „kalte Räumung“

Schlösser austauschen oder Sachen ausräumen ohne Räumungstitel ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) und löst Schadensersatzansprüche des Mieters aus – auch bei erheblichen Mietschulden.

Laufender Mietausfall

Bis zur Räumung schuldet der Mieter Nutzungsentschädigung; real fließt sie oft nicht. Je früher die Klage eingereicht wird, desto kleiner der wirtschaftliche Schaden.

Kosten

Transparent vor Beauftragung

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert; bei der Räumungsklage ist das die Jahreskaltmiete (§ 41 Abs. 2 GKG), hinzu kommen eingeklagte Rückstände. Es fallen Gerichtskosten und gesetzliche Anwaltsvergütung nach RVG an.

  • Vor Beauftragung erhalten Sie eine schriftliche Kosteneinschätzung für Ihren konkreten Fall.

  • Verliert der Mieter den Prozess, trägt er die Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO) – die tatsächliche Beitreibung hängt allerdings von seiner Zahlungsfähigkeit ab.

  • Auf Wunsch prüfen wir, ob eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung eintritt.

Die gesetzlichen Gebühren können Sie vorab mit unserem RVG-Rechner überschlagen; Grundsätze der Abrechnung erklärt die Seite Honorar & Kosten.

Einordnung

Was wir übernehmen – und was nicht

Mieterseite

Wir vertreten in Räumungssachen ausschließlich Vermieter und Eigentümer. Mieter, die eine Kündigung erhalten haben, verweisen wir an Mietervereine oder mieterseitig tätige Kollegen.

Inkasso

Reine Beitreibung unstreitiger Forderungen ist Inkassoarbeit – die Räumungsklage ist dagegen ein gerichtliches Verfahren mit Formfallen, das anwaltlich geführt werden sollte.

FAQ

Häufige Fragen

Je nach Gericht und Gegenwehr des Mieters meist zwischen vier und zwölf Monaten von Klageeinreichung bis Räumung. Unbestrittene Fälle gehen schneller, streitige Verfahren mit Beweisaufnahme oder Räumungsfristanträgen (§ 721 ZPO) dauern länger. Verlässliche Zusagen zur Dauer sind nicht möglich – wir halten das Verfahren durch vollständige Anträge und schnelle Reaktionen so kurz wie möglich.

Fall prüfen lassen

Übermitteln Sie Kündigung, Mietvertrag und Rückstandsaufstellung – Sie erhalten eine klare Einschätzung, ob und wie die Räumung durchsetzbar ist.

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation und das weitere Vorgehen.