Ratgeber
Markenrecht
Der Weg einer Marke: von der Recherche vor der Anmeldung über Ablauf und Kosten bei DPMA und EUIPO bis zu dem Fall, in dem eine Abmahnung im Briefkasten liegt. Amtsgebühren und Fristen stehen jeweils mit Stand im Beitrag.
Geschrieben für Unternehmen, Gründerinnen und Gründer, die ein Zeichen schützen oder verteidigen wollen. Die Beiträge ordnen die Rechtslage ein und ersetzen keine Recherche für Ihr konkretes Zeichen.
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- Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten: die ersten SchritteNach einer markenrechtlichen Abmahnung gilt: Frist notieren, nichts ungeprüft unterschreiben, keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen, Beweise sichern und die Berechtigung anwaltlich prüfen lassen. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist fast immer zu weit gefasst – bei berechtigtem Anspruch genügt eine modifizierte Erklärung mit Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“. Die geforderten Kosten sind über den Gegenstandswert häufig angreifbar, und beim Weiterverkauf von Originalware greift oft die Erschöpfung (§ 24 MarkenG). Ignorieren ist keine Option: Dann droht die einstweilige Verfügung mit deutlich höheren Kosten.
- Deutsche Marke oder Unionsmarke: Was passt zu Ihrem Unternehmen?Die deutsche Marke schützt nur in Deutschland (Amtsgebühr ab 290 Euro), die Unionsmarke mit einer Anmeldung in allen EU-Staaten (ab 850 Euro). Dafür trägt die Unionsmarke ein Alles-oder-nichts-Risiko: Ältere Rechte aus jedem einzelnen Mitgliedstaat können das gesamte Schutzrecht zu Fall bringen. Wer nur in Deutschland verkauft, fährt mit der deutschen Marke günstiger und robuster; bei EU-weitem Geschäft ist die Unionsmarke effizienter. Häufig ist die gestufte Strategie am klügsten: erst deutsche Anmeldung, dann innerhalb der sechsmonatigen Prioritätsfrist die EU-Anmeldung mit deutschem Zeitrang.
- Markenrecherche: Was muss vor der Anmeldung geprüft werden?Vor der Markenanmeldung müssen identische und verwechselbar ähnliche ältere Zeichen geprüft werden – nach Klang, Schriftbild und Sinngehalt, denn die Ämter prüfen keine älteren Rechte. Relevant sind die Register von DPMA, EUIPO und WIPO sowie Unternehmenskennzeichen, die durch bloße Benutzung entstehen (§ 5 MarkenG) und in keiner Markendatenbank stehen. Ob ein Treffer gefährlich ist, entscheidet die Verwechslungsgefahr – eine Rechtsfrage aus Zeichenähnlichkeit, Waren- und Dienstleistungsnähe und Kennzeichnungskraft. Das Ergebnis ist eine Risikoentscheidung als Grundlage für Anmeldung, Anpassung oder Verzicht.
- Marke anmelden: Kosten von Amt und Anwalt im ÜberblickBeim DPMA kostet die elektronische Markenanmeldung 290 Euro Amtsgebühr für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 100 Euro. Beim EUIPO beginnt die Grundgebühr bei 850 Euro für eine Klasse; die zweite Klasse kostet 50 Euro zusätzlich, ab der dritten je 150 Euro. Hinzu kommt bei anwaltlicher Begleitung das Honorar für Recherche, Klassenstrategie und Anmeldung, das seriös vorab als Festbetrag vereinbart wird. Folgekosten entstehen durch die Verlängerung nach zehn Jahren und mögliche Widerspruchsverfahren.
- Marke anmelden: Ablauf beim DPMA Schritt für SchrittDie Markenanmeldung beim DPMA läuft in sechs Schritten: Zeichen wählen, nach älteren Marken recherchieren, Waren- und Dienstleistungsklassen nach der Nizza-Klassifikation festlegen, Anmeldung einreichen, Amtsprüfung abwarten, Eintragung mit anschließender dreimonatiger Widerspruchsfrist. Das DPMA prüft dabei nur absolute Schutzhindernisse (§ 8 MarkenG) – nicht, ob Ihre Marke ältere Rechte verletzt. Die elektronische Anmeldung kostet 290 Euro Amtsgebühr für bis zu drei Klassen; der Schutz gilt zehn Jahre und ist unbegrenzt verlängerbar.
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