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Füllfederhalter auf einer ledernen Unterschriftenmappe
Rechtsgebiet

Unternehmenskauf & Nachfolge

Unternehmerische Übergänge vorbereiten, Risiken einordnen und Verträge klar gestalten.

Ein Unternehmen zu verkaufen, zu kaufen oder an die nächste Generation zu übergeben, verlangt Entscheidungen mit langfristigen Folgen. Wir begleiten Inhaber, Erwerber und Familienunternehmen von der Vorbereitung über die rechtliche Due Diligence bis zum Kaufvertrag und Vollzug. Zu Beginn klären wir Ihre Ziele, den Beratungsumfang und mögliche Interessenkonflikte – jede Partei erhält eine eigene Interessenvertretung.

Unsere Beratung umfasst den rechtlichen Teil der Transaktion. Steuerberatung, Unternehmensbewertung und Maklertätigkeit übernehmen wir nicht; erforderliche Schnittstellen stimmen wir mit Ihren weiteren Beratern ab.

Mandat

Typische Fälle & Themen

Vorgehen

So unterstützen wir Sie

  • Wir ordnen Beteiligungsstruktur, Zustimmungserfordernisse und rechtliche Risiken vor dem Einstieg in die Verhandlungen.

  • Vertraulichkeit, Datenraum und rechtliche Prüfung werden auf den Stand Ihrer Transaktion abgestimmt.

  • Kaufvertrag, Risikoverteilung und Vollzugsbedingungen werden aus Ihrer Partei-Perspektive verhandelt.

  • Die Übergabe wird mit Gesellschaftsvertrag, künftiger Geschäftsführung und den Interessen der Beteiligten abgestimmt.

Verkauf, Kauf oder Nachfolge anfragen

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und die Eckdaten des Unternehmens im vertraulichen Anfrageformular. Wir klären den rechtlichen Beratungsbedarf und das weitere Vorgehen.

Fall prüfen lassen
FAQ

Häufige Fragen

Ja, in getrennten Mandaten und nach Prüfung möglicher Interessenkonflikte. Im selben Vorgang vertreten wir nicht beide Seiten. Nennen Sie für die erste Einordnung Ihre Rolle und den bisherigen Verhandlungsstand.

Bearbeitet von Rechtsanwalt Ozan Aslan · Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Nächster Schritt

Schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Senden Sie uns Ihre Anfrage per Formular oder E-Mail. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zum weiteren Vorgehen.